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Betriebsversammlung

B
behringh9@gmail
Feb 2019 bearbeitet

AG. hat erst 2Tage vorher die einladung bekommen , nimmt nicht an der versammlung teil. versäumnis vom vorsitzenden, ist die versammlung rechtens.

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Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

15.02.2019 um 17:27 Uhr

Ja- warum auch nicht. Jedem kann mal was durch die Lappen gehen. Und der Chef erfährt doch ohnehin was gesprochen wurde. Und wann die Versammlung statt findet, wusste er mit Sicherheit auch schon länger.

N
nicoline

15.02.2019 um 17:46 Uhr

In der Regel bespricht man den Termin und auch die Themen der BetrVers rechtzeitig im Voraus mit dem AG. Wenn das geschehen ist, ist die späte Einladung kein Problem. Wenn das nicht geschehen ist, könnte allenfalls der AG pikiert sein. Rechtlich gibt es da nach meiner Auffassung kein Problem.

B
BR4life

16.02.2019 um 00:31 Uhr

Die Versammlung ist Rechtens Ihr müsst den Arbeitgeber aber 1 mal im Jahr die möglichkeit geben über die Personele und Wirtschaftliche lage zu sprechen. bei den anderen Versammlungen müsste ihr ihn nur informieren.

Aber eins Verstehe ich nicht mann macht doch Aushänge im Ganzen Betrieb da fählt doch auf. Es sollte auch die gewerkschaft einladen werden, in dem zu macht mann eine einladung für den AG und schickt sie per mail weg.

Wie kann mann das vergesen?

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