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Betriebsversammlung - welche Infos müssen an nicht anwesende BR weitergegeben werden?

K
keko
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

noch eine frage

können ja aber müssen wir diese informationen den kollegen auch geben

danke

3.80809

Community-Antworten (9)

S
SSGG

20.06.2007 um 12:48 Uhr

Was hält Euch davon ab? Arbeitet Ihr im Verborgenen oder seid Ihr eine Loge? Eine Betriebsversammlung ist doch keine geschlossene rituelle Versammlung.

K
keko

20.06.2007 um 13:04 Uhr

uns geht es nur um das gesetz

die kollegen wurden von uns informiert wir wollen nur wissen ob wir es rechtlich müssen oder die jenigen die nicht dabei waren einfach pech haben.

S
Sternburg

20.06.2007 um 13:08 Uhr

In dem Fall sage ich mal: Gesetz hin oder her!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen § gibt, der es dem BR explizit vorschreibt - oder auch verbietet, die AN nachträglich über die Inhalte einer Betriebsversammlung zu informieren. Aber was spricht denn dagegen?

Redet Ihr nicht gern mit Euren Wählern?

S
SSGG

20.06.2007 um 13:22 Uhr

lies Dir ausgiebig den §43 BetrVG durch, Ihr erstattet einen Tätigkeitsbericht, der die betrieblichen Ereignisse für alle AN spiegelt. Warum wollt Ihr das dem Kollegen vorenthalten?

M
Mona-Lisa

20.06.2007 um 13:25 Uhr

@SSGG, hmmmm..... dann gibst du also jedem Kollegen, der er aus irgendeinem Grund nicht an der Betriebsversammlung teilnehmen konnte, den Tätigkeitsbericht?

S
SSGG

20.06.2007 um 13:47 Uhr

@Mona-Lisa in diesem Fall war die Rede von 1 AN, der Informationen verlangt. Diesem Kollegen gebe ich natürlich inhaltlich die BV wider. Wir können natürlich noch weiter spekulieren, wenn es sich um mehrere AN handelt, die aus irgendwelchen Gründen nicht teilgenommen haben..:-) Dann stellt sich die Frage, wie kommuniziert der BR zwischen den BV's mit den AN, wird die Essenz der letzten BV veröffentlicht...

S
Sternburg

20.06.2007 um 15:55 Uhr

Jetzt lese ich grad die Überschrift nochmal genauer: "an nicht anwesende BR". Hat sich da in de letzten Stunde was geändert?

Da war also ein BR-Mitglied wegen Urlaub nicht bei der BV... Gut und schön.

Werden die Ergebnisse/neue Erkenntnisse/Probleme aus der BV nicht ohnehin in den nächsten Sitzungen besprochen?

K
keko

20.06.2007 um 15:59 Uhr

also nochmal

der kollege hat sich beim schef beschwert ohne uns anzusprechen und deshalb ergab sich die frage ob man es eigentlich muss deshalb habe ich gefragt ob man nicht anwesenden kollegen diese informationen geben muss oder kann..

danke

K
Kölner

20.06.2007 um 16:02 Uhr

@keko Ignorieren...

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