Freistellung eines BR
Hallo Kolleginnen und Kollegen, ich bin seit 13 Jahren freigestelltes Betriebsratsmitglied und führe das Amt des Vorsitzenden auch seit 13 Jahren aus. Seit eh her werde ich nach meiner letzten Tätigkeit bezahlt. Zwischenzeitlich bin ich drei mal von der GF angesprochen und angeschrieben worden ob ich nicht den Meisterposten in meiner Abteilung haben möchte, drei mal habe ich es abgelehnt mit der Begründung: Ich habe einen Auftrag der Belegschaft , und möchte diesen auch erfüllen. Nun meine Frage: kann ich jetzt noch den Lohn bzw. das Gehalt fordern, welches ich bekommen hätte, wenn ich den Posten als Meister angenommen hätte?? (Vergleichbare Personen) denn zwischenzeitlich sind Kollegen zu diesem Posten als Meister aufgestiegen, die mit mir Vergleichbar waren. Kann mir jemand dazu einen Ratschlag geben??? Vielen kollegialen Dank
Community-Antworten (4)
20.06.2007 um 13:14 Uhr
Hallo Ralfonso, siehe BetrVG § 37 Abs. 4 und Kommentierung DKK Rn 73 ff. Dort sind auch Gerichtsurteile dazu angegeben.
20.06.2007 um 14:00 Uhr
So lange freigestellt !! und den §37/ 4 nicht kennen... Tja dann !!! 1:0 für die GL
20.06.2007 um 14:07 Uhr
@pit47, Perseus Was soll in dem Fall der § 37 Abs. 4 BetrVG bewirken? Nichts!
Ich zitiere mal Ralfonso: "kann ich jetzt noch den Lohn bzw. das Gehalt fordern, welches ich bekommen hätte, wenn ich den Posten als Meister angenommen hätte??" Konjunktive sind doch irgendwie verräterisch.
Na? Gilt § 78 BetrVG nicht mehr?
20.06.2007 um 14:52 Uhr
Kollegen, erst einmal Danke für die promten Anregungen, sicherlich kenne ich den § 37 Abs. 4 BetrVG, aber meine frage bezog sich darauf, kann ich diesen Anspruch auch nach mehrmaliger Ablehnung dieses Meisterposten meinerseits noch geltend machen, oder sagt man mir, dass hätte ich sofort geltend machen müssen. Verfällt vieleicht solch ein Anspruch z.B. wegen des jahrelangen, ohne reklamation hingenommenen gezahlten Entgeldes. Ich hatte ja nie den Anspruch geltend gemacht.
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