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Betriebsversammlung - welche Infos müssen an nicht anwesende BR weitergegeben werden?

K
keko
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben letzten eine Betriebsversammlung gehabt und ein Kollege war zwar eingeladen war aber im Urlaub.

Nun hat er sich nach seinem Urlaub beschwerd dass er keinerlei Informationen über die Betriebsversqammlung hat.

Wie kann man vorgehen, muss man den Kollegen über den Inhalt informieren ?

Bitte um RAT DANKE

3.35903

Community-Antworten (3)

S
SSGG

20.06.2007 um 12:19 Uhr

Moin keko,

das hätten seine KollegInnen auch schon tun können, wenn er denn mal gefragt hätte... Ihr könnt ihn auch noch inhaltlich informieren.

P
Perseus

20.06.2007 um 14:17 Uhr

Hallo Keko.. was heist: muss man den kollegen über den Inhalt informieren!

Ich halte es für Deine Pflicht als Betriebsrat, auf Anfrage, solche Information an die unverschuldet, nicht anwesenden Kollegen zu geben ! Sicher macht Euer Schriftführer ein Protokoll der BV .. so das es möglich sein sollte Information weiterzugeben.

K
Kölner

20.06.2007 um 14:23 Uhr

@Perseus Du argumentierst mit einer Mitteilungspflicht über eine BetrVers. durch den BR? Never!

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