Fraktionen im BR, Beschlüsse ohne erkennbare Rechtsgrundlage - was tun?
Hilfe ihr Erfahrenen! Wir sind ein junger 7er BR mit zwei Fraktionen. Als neues BR-Mitglied und neuer BRV bin ich dabei, die Geschäfte in Gang zu bringen, (Sitzungen vorbereiten, TOPs vorzubereiten, Kontakte knüpfen, Netzwerk aufbauen, Infos einholen und was ich erfahre, in den BR-Sitzungen zur Sprache bringen. ... Alle (neuen) BRM haben Bücher und gehen regelmäßig zu Schulungen.
Trotzdem haben wir eine Kluft zur "Fraktion 2". Beschlüsse zeigen eine deutliche Polarisation. Die "Fraktion 2" hat einen Sprecher, dem sich zwei andere und der Nachrücker meist anschließen. Während ich Termine organisiere, um gemeinsam Strategien zu entwickeln, bleibt die "Fraktion 2"weg. In der Regel treffen diese sich dann in dieser Zeit. BR-Klausuren oder Treffen werden von Fraktion 2 abgesagt. Vor Gesprächen mit der GF stimmen wir uns ab, trotzdem prescht Fraktion 2-Sprecher mit Fragen vor, die vorher nicht im BR besprochen wurden. Dabei geht es um die Interessen seines (Bereiches?). In diesen Bereich soll sich auch niemand "einmischen", selbst ich soll seine Vorgesetzten an ihn verweisen. Es gibt Beschwerden seiner Mitarbeiter über ihn, die ich bisher immer relativiert habe (wenig Erfahrung und viel Enthusiamus...) Aber es wird immer krasser.
Ich möchte diese Fraktionen abbauen, gemeinsam die Kampffelder abstecken, für die wir auch die Zeit/Kraft haben. Fraktion 2 verweigert das Gespräch, trifft sich lieber unter sich, wir sollen jetzt kämpfen und Taten zeigen. Nichts dagegen, aber bitte mit Grundlage. Bei deutlicher Ansprache war das bei der GF bisher noch nicht nötig (Bsp. diverse Schulungen).
Aber jetzt grübele ich zudem über den Mehrheitsbeschluss, eine externe Ausschreibung nicht zuzulassen, weil die Nichteignung der Bewerber für den BR nicht nachvollziehbar sei. Ich finde keine Grundlage dafür.
Was könnt ihr in den zwei Fällen raten?
Community-Antworten (5)
20.06.2007 um 11:34 Uhr
Hallo Sucher! Was bei Euch los ist, ist das schlechteste was einem BR passieren kann. War die Fraktion 2 zur konstituierenden Sitzung nicht anwesend und wer hat dann den BRV gewählt. Denn er hat hier ein Problem, er wurde nicht zum BRV gewählt. Aus meiner Sicht wäre dies stören des Betriebsfrieden. Denn er versucht hier Unruhe in den BR und in die Firma reinzubringen. BR - Sitzungen werden vom BRV einberufen(§ 29 des BetrVG). Jedes BRM muss daran teilnehmen. Es sei denn, das BRM hat Urlaub oder ist krank. Um nichts falsch zu machen, würde ich mir hier Rat bei der Gewerkschaft holen.
20.06.2007 um 11:48 Uhr
@ Sucher
Ich denke diese Problematik hat "fast" jeder neu gewählte Betriebsrat. War bei uns auch so. Es gibt immer die alten und die neuen. Wir haben es geschafft das dann doch zu verknüpfen.
Was bei euch aber abläuft geht ja gar net. Es kann net sein das die alte Fraktion eigene "Sitzungen" abhält. Dies muss sofort abgestellt werden.
Der Tipp von Rosa mit der Gewerkschaft ist sehr gut.
20.06.2007 um 11:52 Uhr
@Sucher Wenn der AG intern Ausgeschrieben hat , was ihr im Vorfeld verlangen müßt, hat er seine Pflicht erfüllt. Hat er mit euch Auswahlrichtlinien aufgestellt muss er sich daran halten. Verlangen könnt ihr die Aufstellung von Auswahlrichtlinien aber erst bei einer ANzahl von 501. BetrVG§95 und BetrVG §93. Eine externe Ausschreibung nicht zulassen? Der AG kann doch ausschreiben was er will und sooft er will. Was intern daraus wird ist etwas anderes.
Das andere Problem finde ich schwieriger. Ich würde erst mal versuchen mit sachlichen Argumenten an die Mitläufer ranzukommen. Sowas ist immer ärgerlich ,weil so viel Energie verschwendet wird. Was mich wundert ist, du lädst zur Sitzung. Vier kommen nicht. Wie faßt ihr Beschlüsse? Und wie, die Vier treffen sich dann wo anders? Vielleicht kannst du ihnen ja klar machen das sie eure BRArbeit mit diesem Verhalten lähmen . Gruss
20.06.2007 um 12:04 Uhr
Hallo Sucher,
zu Deinem Problem "Externe Ausschreibung" habe ich im Fitting folgendes gefunden: zu § 93 RN 13 " Die Durchführung der innerbetrieblichen Ausschreibung eines Arbeitsplatzes begründet keine entsprechende Besetzungspflicht des Arbeitgebers. Dieser muss lediglich bestehende Auswahlrichtlinien (§95) beachten. Der Arbeitgeber kann neben der innerbetrieblichen Ausschreibung auch andere Bewerbungen einholen, zB. durch Zeitungsanzeigen oder Anfrage beim AA. Bei den externen Stellenausschreibungen müssen die Kriterien der innerbetrieblicehn Ausschreibung beibehalten werden. Ändert der Arbeitsgeber die Ausschreibungskriterien kann der BR der Einstellung eines außerbetrieblichen Bewerbers die Zustimmung versagen. Ferner muss zwischen der internen und der externen Ausschreibung ein angemessener Zeitraum liegen, der hinreichen Zeit für innerbetriebliche Bewerbung lässt. Entscheidet sich der Arbeitsgeber für einen externen Bewerber, hat der BR zu prüfen, ob ein Zustimmungsverweigerungsgrund nach § 99 Abs. 2 Nr. 2 oder Nr. 3 vorliegt."
MfG Angi1
20.06.2007 um 23:42 Uhr
Vielen Dank für Eure Antworten. Rosa hat es wohl schon getroffen. Bei der konstituierenden Sitzung hatte Fraktion 2 andere Pläne. Nun ist sie immer noch dabei, zu beweisen, wie schlecht die Entscheidung der Mehrheit war. Der Tip mit der Gewerkschaft ist gut, werde ich machen.
Saftpresse beruhigt mich, es besteht also Hoffnung. Wie lange hat es bei euch gedauert? Die Sitzungen der Fraktion 2 kann ich nicht abstellen, das müssen sie schon selber machen. Habe heute Fraktion 2 beauftragt, eine fundierte Begründung ihres Beschlusses zu formulieren, weil ich keine finde. Sollen sie sich dazu doch ruhig wieder zusammensetzen ... Opposition ist leicht, aber nun mal raus mit der Energie in Ergebnisse. Habe dann eine Begründung auf Basis von § 99 erhalten. Ist wohl der Job des BRV, der GF auch mal Unsinn zu schreiben.
Dummie, die Auswahlrichtlinien helfen mir leider nicht, wir sind zu klein. Die Mitläufer sind auch (noch) nicht zu knacken. Den Frust der konstituierenden Sitzung haben alle drei. Schließlich waren die Posten dort verteilt ... Mein Fehler scheint zu sein, dass ich die Klausuren und Treffen mit anderen BR´s der Unternehmensgruppe nicht als BR-Sitzung deklariere. Während dort die Nachrücker kommen, sind die anderen Termine eben nur für die BRM gedacht.
Angie, Dank auch an Dich. So verstehe ich das auch.
Danke noch mal an alle. Ich halte euch auf dem Laufenden...
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