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Arbeiten am WE, welche Behörde muss informiert werden

M
Minski
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, folgende Frage. Zwei Mitarbeiter sollen an einem WE arbeiten. Die Arbeiten die geplant sind, sind im normalen Geschäftsbetrieb während der Woche schlecht auszuführen da sonst niemand mehr arbeiten kann. IT technisch geht dann nix mehr. Wir sind dem öffentlichen Dienst angeglichen und es gibt dazu keine BV. Dass wir als BR in der Mitbestimmung sind ist klar. Muss in solchen Fällen aber nicht auch das Gewerbeaufsichtsamt oder die BG informiert werden? Danke für eure Antwort.

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Community-Antworten (3)

K
Kjarrigan

15.02.2019 um 14:55 Uhr

Ja / Nein / Vielleicht Ist abhängig von Ort, Bundesland, Branche, weleche Arbeiten ausgeführt warden sollen. Vielleicht liegt schon eine Genehmigung vor? SA ist nach Gesetz ein Werktag also dürfte nur der SO evtl. ein Problemchen darstellen

J
jimbob2019

15.02.2019 um 16:03 Uhr

Also in Berlin der Callcenterbranche ist das LaGeSo zuständig. So und Feiertag sind genemigungspflichtig.

O
outofmemory

15.02.2019 um 17:49 Uhr

Zitat: " Die Arbeiten die geplant sind, sind im normalen Geschäftsbetrieb während der Woche schlecht auszuführen da sonst niemand mehr arbeiten kann. IT technisch geht dann nix mehr. " Nach §10 AbrZG Abs.1 14 sind diese Arbeiten auf einem Sonntag zulässig und müssen somt nicht gemeldet werden.

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