Arbeiten am WE, welche Behörde muss informiert werden
Hallo, folgende Frage. Zwei Mitarbeiter sollen an einem WE arbeiten. Die Arbeiten die geplant sind, sind im normalen Geschäftsbetrieb während der Woche schlecht auszuführen da sonst niemand mehr arbeiten kann. IT technisch geht dann nix mehr. Wir sind dem öffentlichen Dienst angeglichen und es gibt dazu keine BV. Dass wir als BR in der Mitbestimmung sind ist klar. Muss in solchen Fällen aber nicht auch das Gewerbeaufsichtsamt oder die BG informiert werden? Danke für eure Antwort.
Community-Antworten (3)
15.02.2019 um 14:55 Uhr
Ja / Nein / Vielleicht Ist abhängig von Ort, Bundesland, Branche, weleche Arbeiten ausgeführt warden sollen. Vielleicht liegt schon eine Genehmigung vor? SA ist nach Gesetz ein Werktag also dürfte nur der SO evtl. ein Problemchen darstellen
15.02.2019 um 16:03 Uhr
Also in Berlin der Callcenterbranche ist das LaGeSo zuständig. So und Feiertag sind genemigungspflichtig.
15.02.2019 um 17:49 Uhr
Zitat: " Die Arbeiten die geplant sind, sind im normalen Geschäftsbetrieb während der Woche schlecht auszuführen da sonst niemand mehr arbeiten kann. IT technisch geht dann nix mehr. " Nach §10 AbrZG Abs.1 14 sind diese Arbeiten auf einem Sonntag zulässig und müssen somt nicht gemeldet werden.
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