Erstellt am 15.02.2019 um 13:55 Uhr von Kjarrigan
Ja / Nein / Vielleicht
Ist abhängig von Ort, Bundesland, Branche, weleche Arbeiten ausgeführt warden sollen.
Vielleicht liegt schon eine Genehmigung vor? SA ist nach Gesetz ein Werktag
also dürfte nur der SO evtl. ein Problemchen darstellen
Erstellt am 15.02.2019 um 15:03 Uhr von jimbob2019
Also in Berlin der Callcenterbranche ist das LaGeSo zuständig. So und Feiertag sind genemigungspflichtig.
Erstellt am 15.02.2019 um 16:49 Uhr von outofmemory
Zitat: " Die Arbeiten die geplant sind, sind im normalen Geschäftsbetrieb während der Woche schlecht auszuführen da sonst niemand mehr arbeiten kann. IT technisch geht dann nix mehr. "
Nach §10 AbrZG Abs.1 14 sind diese Arbeiten auf einem Sonntag zulässig und müssen somt nicht gemeldet werden.