laut BetrVG unterleigt die Zahlung von Urlaubs und Weihnachtsgeld der MB durch den BR. Meine Frage: Wenn in zwei von drei Betriebsteilen seit mehreren Jahren diese Zuwendungen gezahlt werden, muss dann im Sinne der Gleichstellung nicht gleiche Zahlung für alle gelten? Kann der BR mit einer Betriebsvereinbarung das möglich machen, was für Mgl. bestehen überhaupt für den Betriebsrat?