Erstellt am 20.06.2007 um 10:41 Uhr von ego112
Hallo berg,
wo steht,dass der BR mitbestimmen kann über solche Zahlungen. Wenn Du den § 87 meinst, bist Du insoweit im Irrtum, als dass der BR nicht darüber mitbestimmt, dass gezahlt wird, sondern nur über z.B. Verteilungsgrundsätze. Beispiel: der AG sagt ich möchte eine Summe X an die Mitarbeiter verteilen. Dann kommt Ihr und legt die Grundsätze der Verteilung mit ihm fest. Dass andere kann man so pauschal niht beantworten, dazu müsste man mehr Wissen. Also ran an den RA oder Seminar buchen. WAF soll ganz gute machen.
Erstellt am 20.06.2007 um 10:55 Uhr von Konrad
@ ego112 „Also ran an den RA „ ?? Warum das und wer bezahlt den Rechtsanwalt ??
Gibt es einen gültigen Tarifvertrag ? Wenn ja, was steht drin?
BR hat darüber zu wachen dass zugunsten der Beschäftigten TV, BV und Gesetze eingehalten werden.
Wenn nein, was steht im Arbeitsvertrag zu Sondervergütung wie Weinachts und Urlaubsgeld drin ?
Wurde bisher mehrfach bezahlt, dann kann sich daraus eine betriebliche Übung ergeben.
Eine echte Mitbestimmung der Auszahlungshöhe besteht nicht.
Erstellt am 20.06.2007 um 11:29 Uhr von ego112
Hallo Konrad,
ist ja alles schön was Du schreibst.
1. Wenn es ein TV geben würde, hätte man diesen sicher angewendet.
2. Was im AV steht geht den BR nichts an und unterliegt auch nicht seiner Kontrolle, denn es ist individualrecht.
3. "Einfach" bezahlen tut in der Regel kein AG.
Und um dieses alles klären zu können, wäre ein RA sicherlich gut, aber ein Seminar besser. Und warum tun sich die meisten BR´s so schwer mit einem RA?
Gut, man kann ja noch den AG fragen warum er diese Ungleichbehandlung vornimmt. Da es dafür sicherlich keine vernünftige Erklärung gibt, zahlt der AG mit Freude diesen RA damit man für ein weiteres Vorgehen gewappnet ist.