Ersatzmitglied zur Monatsbesprechung laden ?
Hallo Betriebsratskollegen
Bei uns ist zur Zeit ein Betriebsratsmitglied erkrankt.
Ist es üblich dafür das Ersatzmitglied zur Monatsbesprechung mit der Geschäftsführung einzuladen ?
Es handelt sich nicht um eine Betriebsratssitzung und es werden dort natürlich auch keine Beschlüsse gefasst.
Zusätzlich haben wir das Problem das unsere Geschäftsführung erklärtermaßen nichts von betrieblicher Mitbestimmung hält und eigentlich ständig vollendete Tatsachen schafft.
Auch diverse Hinweise auf die Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat nach §80Abs2 haben daran leider wenig geändert.
Allerdings haben wir bisher auch davor zurückgescheut die Einhaltung notfalls zu erzwingen.
Wie geht Ihr vor, wenn der Arbeitgeber Euch trotz schriftlicher "Erinnerung" immer wieder umgeht (zB bei Einstellungen)?
Mit freundlichem Gruß McRat
Community-Antworten (1)
19.06.2007 um 23:21 Uhr
Bei einer zeitweiligen Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds
übernimmt das entsprechende Ersatzmitglied bis auf die Funktionen
des Vertretenen, vorübergehend alle Rechte und Pflichten des ordentlichen Betriebsratsmitglieds
Dazu bedarf es keiner Benennung zB durch den Vorsitzenden oder einer Beschlussfassung des Betriebsrats.
Ist der Tatbestand einer Verhinderung eines Betriebsratsmitgliedes gegeben, rückt das entsprechende Ersatzmitglied automatisch, kraft Gesetz an dessen Stelle zeitweilig in den Betriebsrat ein und ist somit auch wie jedes andere Betriebsratsmitglied selbstverständlich zu beteiligen.
Es ist die Aufgabe des Betriebsratsvorsitzenden, das Ersatzmitglied von der erforderlichen Stellvertretung zu informieren und ggf. zur Sitzung zu laden!
Wenn der Arbeitgeber trotz schriftlicher Erinnerung immer wieder die Recht des Betriebsrats ignoriert, solltet ihr Fakten schaffen und die Rechte des Betriebsrats erzwingen.
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