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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

B
bigtasty
Jan 2018 bearbeitet

Hallo in die Runde! Wir als BR haben die Anfrage bekommen wer alles zur Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung "muss". Es gibt nur bei einzelnen eine solch Untersuchung, nicht für alle. Eine Erstuntersuchung scheint nach dem Gesetz her wohl Pflicht zu sein? Die nachfolgenden Untersuchungen finden nicht mehr statt. Wie ist das bei euch geregelt?

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Community-Antworten (6)

H
Hoppel

16.10.2014 um 16:31 Uhr

@ bigtasty

Wer hat überhaupt angefragt?

Ob und welche arbeitsmedizinischen Untersuchungen bei Euch verpflichtend sind, kann hier nicht beurteilt werden. Daher sollte die Frage durch Euren zuständigen Betriebsmediziner beantwortet werden. Den werdet ihr doch hoffentlich kennen ...

Der Anspruch auf freiwillige Vorsorgeuntersuchungen kann außerdem per BV geregelt werden.

G
gironimo

16.10.2014 um 20:52 Uhr

Ich würde den Arbeitgeber oder den arbeitsmedizinischen Dienst nach den rechtlichen Grundlagen für Euren Betrieb fragen.

B
Bürokrat

17.10.2014 um 10:11 Uhr

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist in den Unfallverhütungsvorschriften geregelt. Demnach ist eine Einstellungsuntersuchung und mindestens alle zwei Jahre eine Vorsorgeuntersuchung vorgesehen. Lt. § 70 (1) 2. habt ihr als BR darüber zu wachen, dass der AG diese beachtet und ausführt. Was in der betrieblich Praxis aber in sehr vielen Betrieben untergeht, obwohl der AG in jedem Fall dafür zahlt. Entweder für den AMD der BG oder für einen Betriebsarzt, mit dem man einen Honorarvertrag abgeschlossen hat. Aber, wie gesagt, in den meisten Betrieben wird das völlig vernachlässigt, da Versäumnisse in dieser Sache einfach nicht geahndet werden. So ist mir bspw. eine MA eines DAX-Konzerns mit mehreren tausend Mitarbeitern und riesig großem BR bekannt, die dort seit 15 Jahren arbeitet und in der ganzen Zeit NOCH NIE untersucht wurde. Und die meisten ihrer Kollegen auch nicht.

H
Hoppel

17.10.2014 um 13:11 Uhr

@ Bürokrat

Die Unfallverhütungsvorschriften sind im § 15 SGB 7 geregelt und haben entsprechend keinen § 70. Im BetrVG bezieht sich § 70 auf die JAV; passt also auch nicht.

Außerdem gibt es KEINE prinzipielle Verpflichtung, Einstellungsuntersuchungen bei JEDEM AN vornehmen zu müssen. Auch ist der AG NICHT verpflichtet, JEDEM AN mind. alle zwei Jahre eine Vorsorgeuntersuchung anbieten zu müssen.

PFLICHT - und ANGEBOTSvorsorgeuntersuchungen sind übrigens in der ArbMedVV geregelt ... Ergänzend dazu findet man dazu noch in einigen anderen Gesetzen eine entsprechende Verpflichtung; sehr umfassend z.B. im JArbSchG.

Bevor Du Dich darüber aufregst, dass eine MA eines DAX-Konzerns noch nie untersucht worden ist, solltest Du Dich erstmal belesen.

Trotzdem steht es einem BR frei, beim AG auf freiwillige Angebote hinzuwirken.

B
Bürokrat

17.10.2014 um 13:16 Uhr

Stimmt, § 70 BetrVG war ein Stückchen zu weit vorne, § 80 (1) 1. wäre der richtige. Und "aufgeregt" hab ich mich schon mal gar nicht, ich wollte lediglich aufzeigen, wie sehr das Thema Arbeitsmedizinische Untersuchungen in der betrieblichen Praxis vernachlässigt wird. Und das nicht nur von Kleinbetrieben.

N
Nubbel

17.10.2014 um 13:26 Uhr

hoppel, wenn du schon die arbmedvv anführst und den rat des belesens erteilst, solltest du dir dringend §5 dieser arbmedvv einmal durchlesen, bevor du hier wieder den großkotz miemst.

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