Erstellt am 16.10.2014 um 14:31 Uhr von Hoppel
@ bigtasty
Wer hat überhaupt angefragt?
Ob und welche arbeitsmedizinischen Untersuchungen bei Euch verpflichtend sind, kann hier nicht beurteilt werden. Daher sollte die Frage durch Euren zuständigen Betriebsmediziner beantwortet werden. Den werdet ihr doch hoffentlich kennen ...
Der Anspruch auf freiwillige Vorsorgeuntersuchungen kann außerdem per BV geregelt werden.
Erstellt am 16.10.2014 um 18:52 Uhr von gironimo
Ich würde den Arbeitgeber oder den arbeitsmedizinischen Dienst nach den rechtlichen Grundlagen für Euren Betrieb fragen.
Erstellt am 17.10.2014 um 08:11 Uhr von Bürokrat
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist in den Unfallverhütungsvorschriften geregelt. Demnach ist eine Einstellungsuntersuchung und mindestens alle zwei Jahre eine Vorsorgeuntersuchung vorgesehen. Lt. § 70 (1) 2. habt ihr als BR darüber zu wachen, dass der AG diese beachtet und ausführt. Was in der betrieblich Praxis aber in sehr vielen Betrieben untergeht, obwohl der AG in jedem Fall dafür zahlt. Entweder für den AMD der BG oder für einen Betriebsarzt, mit dem man einen Honorarvertrag abgeschlossen hat.
Aber, wie gesagt, in den meisten Betrieben wird das völlig vernachlässigt, da Versäumnisse in dieser Sache einfach nicht geahndet werden. So ist mir bspw. eine MA eines DAX-Konzerns mit mehreren tausend Mitarbeitern und riesig großem BR bekannt, die dort seit 15 Jahren arbeitet und in der ganzen Zeit NOCH NIE untersucht wurde. Und die meisten ihrer Kollegen auch nicht.
Erstellt am 17.10.2014 um 11:11 Uhr von Hoppel
@ Bürokrat
Die Unfallverhütungsvorschriften sind im § 15 SGB 7 geregelt und haben entsprechend keinen § 70. Im BetrVG bezieht sich § 70 auf die JAV; passt also auch nicht.
Außerdem gibt es KEINE prinzipielle Verpflichtung, Einstellungsuntersuchungen bei JEDEM AN vornehmen zu müssen.
Auch ist der AG NICHT verpflichtet, JEDEM AN mind. alle zwei Jahre eine Vorsorgeuntersuchung anbieten zu müssen.
PFLICHT - und ANGEBOTSvorsorgeuntersuchungen sind übrigens in der ArbMedVV geregelt ...
Ergänzend dazu findet man dazu noch in einigen anderen Gesetzen eine entsprechende Verpflichtung; sehr umfassend z.B. im JArbSchG.
Bevor Du Dich darüber aufregst, dass eine MA eines DAX-Konzerns noch nie untersucht worden ist, solltest Du Dich erstmal belesen.
Trotzdem steht es einem BR frei, beim AG auf freiwillige Angebote hinzuwirken.
Erstellt am 17.10.2014 um 11:16 Uhr von Bürokrat
Stimmt, § 70 BetrVG war ein Stückchen zu weit vorne, § 80 (1) 1. wäre der richtige.
Und "aufgeregt" hab ich mich schon mal gar nicht, ich wollte lediglich aufzeigen, wie sehr das Thema Arbeitsmedizinische Untersuchungen in der betrieblichen Praxis vernachlässigt wird. Und das nicht nur von Kleinbetrieben.
Erstellt am 17.10.2014 um 11:26 Uhr von Nubbel
hoppel, wenn du schon die arbmedvv anführst und den rat des belesens erteilst, solltest du dir dringend §5 dieser arbmedvv einmal durchlesen, bevor du hier wieder den großkotz miemst.