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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsreduzierung wegen Freistellung?

A
andreas_5
Jan 2018 bearbeitet

Urlaubsreduzierung wegen freistellung ??

von einem freigestellten br-mitglied

darf der ag. einem freigestellten br-mitgl. den über jahre erhaltnen zusatzurlaub (für vollkonti) wegnehmen wenn dieser in der freistellung ist? nach dem betrvg. nicht bei rückfrage bei der gewerkschaft dürfte der urlaub weggenommen werden wer hat den hier nun recht oder kann mir jemand quellen für urteile nennen?

dank für eure mühe im vorraus andreas_5

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Community-Antworten (5)

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lolus

19.06.2007 um 15:46 Uhr

Hallo Andreas,

der Urlaubsanspruch bleibt bestehen !!

Fitting $38 RN 89 : .... Hatte das freigstellte BRMitglied vor seiner Freistellung wegen besonderer Arbeitsbedingungen Anspruch auf Zusatzurlaub, so behält es diesen Anspruch auch während der Freistellung (BAG 8.10.81 AP Nr. 2).

Gruß Axel

A
andreas_5

19.06.2007 um 16:14 Uhr

Hallo Axel,

danke für die schnelle antwort ich werde wohl jetzt doch zu einem anwalt gehen der soll die sache klären mit dem ag. verstehen kann ich die gewerkschaft nicht(igbce) das sie hier dem ag. recht gibt und mich für mein mandat bestrafen will auch werde ich das über meine private versicherung regeln und nicht über die gewerkschaft. irgendwie schaffen die ganz gut mit dem ag. zusammen

K
Kölner

19.06.2007 um 16:20 Uhr

@andreas_5 Warum zum Anwalt? Urlaub musst Du als freigestelltes BRM sowie nicht mehr genehmigen lassen... ...vielleicht noch zur Kenntnis geben.

A
andreas_5

19.06.2007 um 16:42 Uhr

hi kölner,

mein problem liegt darin das ich das der ag. mir bereits letztes jahr auf grund der freistellung im april 2006 1,5 tage urlaub zum jahresende gestrichen hat und ich habe es dann auch etwas schleifen lassen. jetzt will ich da sich der ag. so anstellt das ganze von einem gericht oder wem auch immer entscheiden lassen. leider kann ich nicht auf das von alex bezeichnete urteil zurückgreifen das währe schon eine hilfe also muss ich eben das ganze über einen ra. laufen lassen

denoch danke für die antwort

K
Kölner

19.06.2007 um 22:58 Uhr

@andreas_5 Entweder habe ich das überlesen, oder es wurde - wie so oft in letzter Zeit - der Fragetext geändert... ...vollkonti und zusätzlicher Urlaub? Ich könnte mir dann vorstellen, dass der AG recht hat!

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