Erstellt am 14.02.2019 um 16:08 Uhr von Challenger
Wassagen denn die alten BRM dazu ?
Erstellt am 14.02.2019 um 16:58 Uhr von alterMann
Den fehlenden Beschluss könnt Ihr dem AG kaum anlasten, denn der müsste sich ja in Euren Akten befinden, und das unterschriebene Original auch. Hatte denn der BR eine so schlampige Aktenführung, dass Beschluss und Original nicht mehr auffindbar sein können? Aber vor Allem: Kann der AG das unterschriebene Original vorlegen? Wenn nicht, dann gibt es die BV nicht.
Außerdem: Die BV scheint ja schon etwas älter zu sein: Die BV muss bei Euch ja mal irgendwo veröffentlicht worden sein. Wenn es da eine Diskrepanz zwischen Inkrafttreten und Veröffentlichung gibt, wäre das auch ein Hinweis...
Erstellt am 14.02.2019 um 16:58 Uhr von Pjöööng
Grundsätzlich ist eine BV auch "ohne eine nachweiß des Beschlusses mit Abstimmung" gültig, denn siesen Nachweis hat der Arbeitgeber niemals.
Wer soll denn Eurer Meinung nach die Urkundenfälschung begangen haben?
Erstellt am 14.02.2019 um 17:50 Uhr von Cronikler
"Wassagen denn die alten BRM dazu ?" Das wir diese BV nie besprochen haben und das auch nie jemand für so eine BV Positiv Abstimmen würde.
"Kann der AG das unterschriebene Original vorlegen? Wenn nicht, dann gibt es die BV nicht." Angeblich ja aber diese möchte er uns nicht aushändigen bzw. legt uns nur die Kopie von dem Original vor. Wir haben jeden falls keine Originale gefunden, weder die BV an sich noch den Beschluss.
"Wer soll denn Eurer Meinung nach die Urkundenfälschung begangen haben?"
Der ehemalige Vorsitzende des BR, dies ist allerdings schon deutlich länger her.
Erstellt am 14.02.2019 um 22:04 Uhr von ganther
"Wer soll denn Eurer Meinung nach die Urkundenfälschung begangen haben?"
Der ehemalige Vorsitzende des BR, dies ist allerdings schon deutlich länger her.
wie soll er denn die Urkunde gefälscht haben? Hat er einen falschen Namen drunter gesetzt?
Erstellt am 14.02.2019 um 23:12 Uhr von celestro
"Der ehemalige Vorsitzende des BR, dies ist allerdings schon deutlich länger her."
Vorsicht .... wenn der BRV die BV ohne Beschluss unterschrieben hat, ist das zwar nicht korrekt gelaufen. Ich denke aber nicht, daß man dann von "Urkundenfälschung" reden kann.
Erstellt am 15.02.2019 um 10:05 Uhr von Pjöööng
Das muss man nicht verstehen?
Der ehemalige Vorsitzende hat nach Eurer Meinung eine BV fälschlicherweise ohne Beschluss unterschrieben? Der Arbeitgeber kann oder will Euch das Original nicht vorlegen? Wo ist da der Zusammenhang?