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Angeblich alte BV eigenmächtig unterschrieben

C
Cronikler
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, ich habe ein frage. In unserer Firma gibt es aktuell eine Situation das der AG uns, dem Aktuellen BR, eine BV vorlegt zu welchen wir von dem BR, der damals Aktiv war, keine Beschlüsse oder sonstiges finden können, eventuell sogar gar nicht haben. Wir gehen davon aus das die BV nicht nur nachträglich Unterschrieben wurde sondern es dazu auch nie eine Sitzung gab. Der AG besteht aber auf die Gültigkeit der BV, müssen wir diese jetzt vorerst akzeptieren oder ist die BV ohne eine nachweiß des Beschlusses mit Abstimmung ungültig?

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Community-Antworten (7)

C
Challenger

14.02.2019 um 17:08 Uhr

Wassagen denn die alten BRM dazu ?

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AlterMann

14.02.2019 um 17:58 Uhr

Den fehlenden Beschluss könnt Ihr dem AG kaum anlasten, denn der müsste sich ja in Euren Akten befinden, und das unterschriebene Original auch. Hatte denn der BR eine so schlampige Aktenführung, dass Beschluss und Original nicht mehr auffindbar sein können? Aber vor Allem: Kann der AG das unterschriebene Original vorlegen? Wenn nicht, dann gibt es die BV nicht. Außerdem: Die BV scheint ja schon etwas älter zu sein: Die BV muss bei Euch ja mal irgendwo veröffentlicht worden sein. Wenn es da eine Diskrepanz zwischen Inkrafttreten und Veröffentlichung gibt, wäre das auch ein Hinweis...

P
Pjöööng

14.02.2019 um 17:58 Uhr

Grundsätzlich ist eine BV auch "ohne eine nachweiß des Beschlusses mit Abstimmung" gültig, denn siesen Nachweis hat der Arbeitgeber niemals.

Wer soll denn Eurer Meinung nach die Urkundenfälschung begangen haben?

C
Cronikler

14.02.2019 um 18:50 Uhr

"Wassagen denn die alten BRM dazu ?" Das wir diese BV nie besprochen haben und das auch nie jemand für so eine BV Positiv Abstimmen würde.

"Kann der AG das unterschriebene Original vorlegen? Wenn nicht, dann gibt es die BV nicht." Angeblich ja aber diese möchte er uns nicht aushändigen bzw. legt uns nur die Kopie von dem Original vor. Wir haben jeden falls keine Originale gefunden, weder die BV an sich noch den Beschluss.

"Wer soll denn Eurer Meinung nach die Urkundenfälschung begangen haben?" Der ehemalige Vorsitzende des BR, dies ist allerdings schon deutlich länger her.

G
ganther

14.02.2019 um 23:04 Uhr

"Wer soll denn Eurer Meinung nach die Urkundenfälschung begangen haben?" Der ehemalige Vorsitzende des BR, dies ist allerdings schon deutlich länger her.

wie soll er denn die Urkunde gefälscht haben? Hat er einen falschen Namen drunter gesetzt?

C
celestro

15.02.2019 um 00:12 Uhr

"Der ehemalige Vorsitzende des BR, dies ist allerdings schon deutlich länger her."

Vorsicht .... wenn der BRV die BV ohne Beschluss unterschrieben hat, ist das zwar nicht korrekt gelaufen. Ich denke aber nicht, daß man dann von "Urkundenfälschung" reden kann.

P
Pjöööng

15.02.2019 um 11:05 Uhr

Das muss man nicht verstehen?

Der ehemalige Vorsitzende hat nach Eurer Meinung eine BV fälschlicherweise ohne Beschluss unterschrieben? Der Arbeitgeber kann oder will Euch das Original nicht vorlegen? Wo ist da der Zusammenhang?

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