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BR-Vorsitz handelt eigenmächtig ohne Absprache !! Was nun ? Was tun?

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fantomas1902
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Mitstreiter, ich habe ein großes Problem und benötige dringend eure Hilfe. Unser Vorsitzender, dessen Stellvertreter ich im übrigen bin, hat eigenmächtig und ohne Rücksprache mit dem Gremium eine Anhörung zur Kündigung unterschrieben. Desweiteren kam jetzt heraus das Verträge ebenfalls ohne Info und Beschluß des Gremiums von ihm unterschrieben wurden. Ich habe erst jetzt von diesen Dingen erfahren und bin nicht nur sprachlos, sondern auch persönlich sehr enttäuscht. Trotzdem möchte ich offen und ehrlich mit meinen Kollegen/innen sein , nur weiß ich momentan nicht wie ich am geschicktesten mit der Angelegenheit umgehen soll. Außerdem verweilt unser Vorsitz gerade im Urlaub, daher kann ich mit ihm diese Angelegenheit nicht besprechen.Aber ich denke es muß jetzt eine Entscheidung fallen. Bitte helft mir, ich brauche euren Rat und euer Wissen. Vielen dank im Voraus. Beste Grüße, fantomas1902

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Community-Antworten (4)

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Waschbär

16.07.2006 um 04:25 Uhr

Hallo, das ist echt ein undig !

Ihr (als Du und der Rest vom BR) , sollten dringen ein Gespräch mit dem BRV führen, in dem ihr im Deudlich sagt das ihr weitere "alleingänge" nicht mit macht. ! Und bei einem Weiteren Verstoß ihm Abwählen werdet, das geht zwar nicht einfach so aber es ist laut Gesetz möglich !! Der schritt zur Abwahl muss aber gut überlegt sein da er folgen mit sich bringt welche die BR Arbeit kurzfristig behindert.

Also > Zeigt ihm Entschlossen heit und sagt ihm Deudlich das es so überhaupt nicht geht !> Eigendlich müsste das Reichen, da er sonst gefahrläuft sein Amt zu verlieren.

P
Pfarrer

16.07.2006 um 17:13 Uhr

Hallo Fantomas, - ein BR ist ein Gremium das sich in entscheidenden Fragen über gemeinsame Beschlüsse artikuliert. Wie es in Eurem Fall aussieht kann ich nicht sagen, ich bin kein Rechtsexperte, aber ich kann mit vorstellen das eine Unterschrift Eures BRV in diesem Falle noch nicht mal rechtsgültig ist. Dringende Infos von einem RA sind an dieser Stelle empfehlenswert. Gruß

H
Hirnixxl

16.07.2006 um 20:50 Uhr

@Waschbär

Die Abwahl des BRV geht sehr einfach. Der BRV kann jederzeit mit Mehrheitsbeschluss abgewählt werden.

Auch die BR-Arbeit wird nicht behindert. Direkt nach der Abwahl kann eine Neuwahl erfolgen.

W
Waschbär

09.09.2006 um 03:39 Uhr

@ Hrinixxl

nöö, überhaupt keine verzögerung ! kein "ups" was war d. im BR los ?

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