Erstellt am 03.06.2016 um 07:26 Uhr von gironimo
Erstellt am 03.06.2016 um 07:30 Uhr von Irminsul
Ja würde ich genau so machen. Zur nächsten Sitzung mit auf die Tagesordnung setzen lassen und abwählen.
Erstellt am 03.06.2016 um 08:18 Uhr von Tulpe
Welche Anträge waren das??
Wir haben in Unserer Geschäftsordnung Festgelegt was wer Unterschreiben darf. Für Betriebsvereinbarungen und dergleichen wird ein Beschluss gefasst zur Unterschrifts Leistung.
Das Betriebsverfassungs Gesetz gibt dir genug Spielraum um zu Reagieren.
Sind es wichtige Anträge ohne Eure Zustimmung, kann dies sogar zu Nichtigkeit führen.
Ihr habt das Recht dieses Thema auf die Top der nächsten Sitzung setzen zu lassen.
Da würde ich das Ansprechen.
Erstellt am 03.06.2016 um 09:50 Uhr von Zappelmann
Es wäre schon interessant, zu wissen, was er denn da unterschrieben hat. Die GF lässt sich gerne Sachen oder Unterlagen quittieren, die übergeben wurden, das sind dann aber eben keine Entscheidungen. Da kann er natürlich nicht das Gremium vorher fragen.
Die große Kanone würde ich erst dann auspacken, wenn Fakten vorliegen.
Erstellt am 03.06.2016 um 21:41 Uhr von alterMann
Nun mal langsam: Abwählen ist nicht immer die bessere Alternative.
Wenn Ihr beiden gerade nachgerückt seid, dann nehmt Euch die Zeit und versucht, Euch mit dem BRV zu einigen. Hier weiß niemand, wer vor Euch im Gremium gesessen hat und was da an Eigenmächtigkeiten vielleicht sogar gewünscht war.
Vielleicht ist der BRV sogar froh, dass er jetzt die Verantwortung (und Arbeit!) nicht alleine schultern muss.
Geht auf Seminare, hört Euch um und dann, wenn Ihr schon vieles versucht habt, ja dann kann man auch über eine Neuwahl des BRV nachdenken.
Erstellt am 05.06.2016 um 23:05 Uhr von NsHbr
Also er hat einen Antrag für eine Versetzung eines AN unterschrieben.
Ich denke selbst wenn es jetzt in manchen Augen "so wichtig" ist, sollte man als BR der so einen Antrag bekommt wenigstens bevor man unterschreibt mit dem Betroffenen AN sprechen ob es z.B. von seiner Seite her Einwände gibt. Der AN macht nun seid ca. 20 Jahren Frühschicht und soll jetzt Wechseln früh und spät wöchentlich.
Es ist nicht das erste mal vorgekommen das der BRV alleine mündliche oder auch schriftliche Zusagen macht. Auf die Frage was das solle, meinte er "Ich bin BRV, ich darf das ;-)
Worauf ihn ihm gesagt habe das er als BRV der Sprecher des BR ist und nicht der Herrgott. Dann ging es mit Sicherheit ein halbes Jahr gut und alles wurde abgesprochen. Wichtige und nicht so wichtige Dinge. Bis vor einer Woche wieder der totalausfall.
Absprachen oder sonstiges, die den BRV bevollmächtigen Dinge zu unterschreiben ohne mit den beiden anderen Mitgliedern zu sprechen gibt's bei uns nicht.
Beispiel:
Der BRV hat sich über den Krankenstand im Betrieb aufgeregt, er müsse ja schließlich dann für die Kranken mitarbeiten, was in unserem Betrieb vollkommener Schwachsinn ist. Jede Schicht macht ihr Arbeit und gut ist. Also hat er kurzer Hand mit der Betriebsleitung eine Vereinbarung ausgearbeitet das wenn man einen Tag im Monat krank ist für den kompletten Monat keine Prämie mehr bekommt ;-) was waren nochmal die Aufgaben eines Betriebsrats???
Genau aus diesem Grund habe ich zugesagt und hin nachherückt damit ich diese hirnlosen schnellschüsse im Auge halten kann und ggf. Gegenrudern kann. Der andere BR Kollege ist zu 99% meiner Meinung gewesen bis jetzt und wir haben schon so einiges vereitelt was der BRV durchbringen wollte. Meiner Meinung nach ist er die Art BR, die lieber gut Freund mit der Leitung macht als etwas für die AN rauszuholen. So leid es mir tut sowas zu schreiben.
Erstellt am 06.06.2016 um 08:46 Uhr von Tulpe
Die Vereinbarung ist Null und Nichtig. Für so etwas muss man einen Bechluss fassen. Diese Eigenmächtigkeit ist zu viel.
Bist du zufällig in der Gewerkschaft? Die könnten Helfen. Ansonsten auf die Top zur Sitzung mal den Punkt: Beauftragung Rechtsanwalt zur klärung BRV setzen lassen. Ob Ihr das dann macht ist die andere Seite. Auf jeden Fall wirds dem BRV schlecht.
Auch soll er dann dem AG (Betriebsleiter) mitteilen das die Vereinbarung NULL UND NICHTIG IST WEIL KEIN BESCHLUSS VORLIEGT.