Erstellt am 18.06.2007 um 18:26 Uhr von dudde
Der soll mal flux zum Rechtsanwalt marschieren sonst isser Arbeitslos und erstmal
nichts aber auch gar nichts Unterschreiben.
Gruss Dudde
Erstellt am 18.06.2007 um 18:58 Uhr von pirat
@Maddin,
lies da mal nach
http://www.info-arbeitsrecht.de/Aenderungskundigung/aenderungskundigung.html
Erstellt am 18.06.2007 um 19:09 Uhr von Maddin
Maddin meldet sich nochmal
der AN nimmt die Änderungskündigung nicht an das ist sicher. Wenn ich den Beitrag von "privat" richtig gelesen habe, wird daraus eine Beendigungskündigung.
Habe ich das richtig interpretiert???
Maddin
Erstellt am 18.06.2007 um 19:45 Uhr von Dudde
@3
Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung " entweder des bestehenden
Arbeitsvertrags oder was auch immer" sollte er dieses nicht annehmen tritt
die Kündigung in Kraft, basta.
Zum RA seines Vertrauens und zwar schnell.
Dudde
Erstellt am 19.06.2007 um 07:43 Uhr von Aliosman
Hallo Maddin,
eine Änderungskündigung sollte mann erst unter Vorbehalt annehmen. Anschließend kann mann die Kündigung immer noch prüfen lassen. Wenn mann die Änderungskündigung von vornerein ablehnen sollte, kann der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigen.
Erstellt am 19.06.2007 um 09:34 Uhr von Petrus
@Alois: Nicht KANN kündigen - für den Fall der Nichtannahme HAT der ArbGeb bereits gekündigt.