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Welche Frist nach einer Änderungskündigung/Beendigungskündinung?

W
WeißerVogel
Mai 2018 bearbeitet

welche Kündigungsfrist habe ich wenn ich die Änderungskündigung nicht annehme und der AG mir eine Beendigungskündigung ausspricht. Bin BR Mitglied und über 20 Jahre in der Firma tätig.

312015

Community-Antworten (15)

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celestro

28.05.2018 um 18:04 Uhr

https://www.bund-verlag.de/aktuelles~aenderungskuendigung-eines-betriebsratsmitglieds~

ansonsten .... wenn die Voraussetzungen vorliegen, Deine normale Kündigungsfrist.

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WeißerVogel

28.05.2018 um 18:10 Uhr

das würde heißen: wenn ich die Änderungskündigung nicht annehme, 12 Monate Kündigungsschutz wegen BR danach nochmals 7 Monate lt. BGB 622? Also insgesamt 19. Monate?

H
hansimglueck

28.05.2018 um 18:14 Uhr

Wenn du tatsächlich die Ä-Kündigung vom Arbeitgeber bekommen hast, suchst du dir umgehend einen Fachanwalt. Der soll dann für dich innerhalb der drei Wochen Frist nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

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WeißerVogel

28.05.2018 um 18:22 Uhr

das ist mir klar, aber wenn ich es darauf abgesehen habe?

C
Challenger

28.05.2018 um 18:27 Uhr

Zitat : ...welche Kündigungsfrist habe ich wenn ich die Änderungskündigung nicht annehme.....

Wenn Du BR Mitglied bist, braucht der AG zwingend die Zustimmung des BR. Wenn der BR die Zustimmung nicht erteilt, muss der AG die fehlende Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen. und das dauert

C
celestro

28.05.2018 um 18:30 Uhr

gekündigt zu werden ? dann laß dich kündigen und geh. Wenn du dich nicht dagegen wehrst, ist prinzipiell alles möglich.

W
WeißerVogel

28.05.2018 um 18:33 Uhr

jetzt kommt das kleine Problem (-: der BR löst sich aufgrund des Umzuges auf!

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WeißerVogel

28.05.2018 um 18:33 Uhr

jetzt kommt das kleine Problem (-: der BR löst sich aufgrund des Umzuges auf!

C
celestro

28.05.2018 um 18:41 Uhr

"der BR löst sich aufgrund des Umzuges auf!"

sagt ... wer ?

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WeißerVogel

28.05.2018 um 18:46 Uhr

Neuer Standort mit bestehenden BR! §§21a BetrVG

C
celestro

28.05.2018 um 18:52 Uhr

ich liebe Salami ... NICHT !

P
Pjöööng

28.05.2018 um 19:19 Uhr

Das heißt, dieses BRM wäre dann der einzige noch verbleibende Arbeitnehmer in dem alten Betrieb?

Ich denke dass Du Dich da ganz gehörig verzocken würdest.

C
celestro

28.05.2018 um 19:29 Uhr

Da würde ich dann wohl lieber mal mit dem AG darüber reden, "was sich da machen läßt".

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WeißerVogel

28.05.2018 um 19:49 Uhr

@Pjöööng Was meintest du mit "verzocken" ?

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Catweazle

28.05.2018 um 23:03 Uhr

Wenn du mit 19 Monaten Kündigungsschutz spekulierst wirst du dich sehr wahrscheinlich verzocken. Ich würde eher von 7 Monaten ausgehen. Wenn du die Situation nutzen willst, sollte du zuerst celestros Rat befolgen. Es gibt sicher weitere Möglichkeiten um z.B. die Zeit bis zur Rente zu überbrücken.

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