Auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich - Was passiert mit MA, die bereits einen 40 Stunden-Vertrag haben?
Hallo ihr lieben, ich bin BRV in einem Betrieb mit 140 MA. Uns geht es schon länger nicht so gut, und jetzt soll bei uns die 40 Stunden Woche ohne Lohnausgleich (bisher 37,5) eingeführt werden. Wir stehen in Verhandlungen mit der GL. Nun meine Frage: Was passiert mit MA, die bereits einen 40 Stunden-Vertrag haben? Die wären ja im Gegensatz zu den anderen fein raus. Für rasche Antworten wäre ich sehr dankbar
Community-Antworten (4)
18.06.2007 um 16:39 Uhr
@Gini Fragst Du das als BR? Das ist - wenn nicht gerade ein einschlägiger TV existiert - nicht möglich. Das ist TV- oder AV-Sache.
18.06.2007 um 18:01 Uhr
Die Aussage von @Kölner gilt. Richtige Adresse, sind Tarifpartner nicht der BR, oder Einzel-arbeitsvertraglich, geregelt was sicher die schlechteste Lösung sein kann, da stets erpressbar! Die bereits einen 40 Std Vertrag haben sind fein raus, sicher ? oder 43 Stunden/ Wo. oder noch mehr? Wo bleibt die Gegenleistung GL ? Arbeitsplatzsicherung oder Zeitkono, oder Firmenbeteiligung oder Prämie???
Ergänzende Überlegung: Wenn es euch nicht so gut geht, wäre es besser die Arbeitszeit zu verkürzen und nicht zu verlängern; sonst drohen Kündigungen. Persönlich: so einen Mist würde ich nicht unterschreiben
18.06.2007 um 19:31 Uhr
Danke erst mal für die Antworten. AG bietet uns an, das Weihnachtsgeld auf 2 Jahre zu 50 % zu sichern. Die letzten Jahre wurde immer gekürzt. An Kündigungen haben wir auch schon gedacht, aber AG versichert, das Stammpersonal zu halten. Auch wenn wir nicht unterschreiben, kann AG durch Öffnungsklausel den TV ändern? Das haben sie nämlich vor.
18.06.2007 um 19:57 Uhr
AG kann Öffnungsklauseln des TV nur mit zustimmung von beide Tarifvertragsparteien und beide Betriebsparteien anwenden.
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