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JAV in beruflicher Rehaeinrichtung?

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strangeblue76
Feb 2019 bearbeitet

in unserer wohnortnahen beruflichen Rehaeinrichtung iSd § 51 SGB IX gibt es seit jahren eine jav. wir als neuer betriebsrat haben nun die frage ob es überhaupt jav heißen darf da wir die jugendlichen bei uns ausbilden, sie aber über die agentur für arbeit laufen. müssten wir eine interessenvertretung iSd § 51 BBiG wählen und wenn ja, darf diese auch anderweitig bezeichnet werden (unsere idee: interessenvertertung der jugendlichen). vielen dank für eure antworten!

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Community-Antworten (2)

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samira

14.02.2019 um 11:13 Uhr

Auf das Vertragsverhältnis allein kommt es nicht an, sondern auf die Eingliederung der Azubis im Betrieb. Wurde oder wird der BR zur "Einstellung" nach § 99 BetrVG gehört? Standen sie auf der Wählerliste zur BR-Wahl?

Dann wäre JAV richtig.

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strangeblue76

14.02.2019 um 11:17 Uhr

nee, wir als BR werden nicht angehört. die jugendlichen werden von der agentur zugewiesen und sind keine betriebsangehörigen im eig.Sinne

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