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Teilname an Sitzungen trotz Krankschreibung rechtens?

B
Bepateam
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Koleginnen und Kollegen! Folgende Frage: Darf ein BR Kollege (Kraftfahrer)der Krankgeschrieben ist an einer Sitzung teilnehmen? Der Kollege hat einen Arm in Gibs, kann also seinen Beruf nicht ausüben aber er kann Reden und bei Sinnen ist er auch:-) Danke und freundlichen Gruß

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Community-Antworten (3)

K
Konrad

18.06.2007 um 14:07 Uhr

Ein Arzt stellt eine AU-Bescheingung aufgrund der Erkrankung und Verletzung aus. Der Verletzte AN hat alles zu tun um möglichst bald wieder arbeitsfähig zu werden, soll nicht heißen, dass er ins Bett liegen muss, vermutlich wird er in diesem Fall, an den BR Sitzungen teilnehmen dürfen.
Aber Der Verletzte hat den Anordnungen des behandelnden Arzt zu folgen, deshalb nachfragen!

M
Mona-Lisa

18.06.2007 um 14:10 Uhr

@Bepateam, arbeitsunfähig heisst nicht amtsunfähig, er kann seine Betriebsratstätigkeit ausführen und auch an Sitzungen teilnehmen.

...und wenn er reden kann und bei Sinnen ist.... ;-))

B
Biggy

18.06.2007 um 17:37 Uhr

Bepateam du schreibst er ist bei Sinnen und kann reden, das ist mehr als bei manchem gesunden BRM zutrifft :-)) Aber mal ernst jetzt, er darf an einer Sitzung teilnehmen, solange er nicht bettlägrig krank geschrieben ist oder die Teilnahme seine Gesundung gefährden würde. Biggy

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