Erstellt am 18.06.2007 um 12:07 Uhr von Konrad
Ein Arzt stellt eine AU-Bescheingung aufgrund der Erkrankung und Verletzung aus.
Der Verletzte AN hat alles zu tun um möglichst bald wieder arbeitsfähig zu werden,
soll nicht heißen, dass er ins Bett liegen muss, vermutlich wird er in diesem Fall, an den BR
Sitzungen teilnehmen dürfen.
Aber Der Verletzte hat den Anordnungen des behandelnden Arzt zu folgen, deshalb nachfragen!
Erstellt am 18.06.2007 um 12:10 Uhr von Mona-Lisa
@Bepateam,
arbeitsunfähig heisst nicht amtsunfähig, er kann seine Betriebsratstätigkeit ausführen und auch an Sitzungen teilnehmen.
...und wenn er reden kann und bei Sinnen ist.... ;-))
Erstellt am 18.06.2007 um 15:37 Uhr von Biggy
Bepateam
du schreibst er ist bei Sinnen und kann reden, das ist mehr als bei manchem gesunden BRM zutrifft :-))
Aber mal ernst jetzt, er darf an einer Sitzung teilnehmen, solange er nicht bettlägrig krank geschrieben ist oder die Teilnahme seine Gesundung gefährden würde.
Biggy