Zeitpunkt der Betriebsversammlung
Kann der Chef verlangen die Betriebsversammlung nach der Arbeitszeit durch zuführen?
Community-Antworten (5)
18.06.2007 um 01:19 Uhr
Betriebsversammlungen gehören meines Wissens nach zur Arbeitszeit. Er kann sicherlich verlangen, dass die Versammlung nach Feierabend durchgeführt wird, müsste diese Stunden allerdings auch bezahlen.
18.06.2007 um 02:11 Uhr
@Ostgurke (interessanter Name)
Ein Blick in die §§ 42-45 BetrVG hilft Dir sicher weiter. Die Betriebsversammlung sollen während der Arbeistzeit stattfinden (siehe § 44 Abs. 1 BetrVG). Der AG ist zur Versammlung zu laden (§43 Abs. 2 BetrVG) und hat das Recht dort zu sprechen. M.E. gebietet es die vertrauensvolle Zusammenarbeit, dass man versucht einen Termin mit dem AG abzustimmen. Falls das nicht erfolgreich ist, entscheidet letztendlich der BR.
18.06.2007 um 02:13 Uhr
Ebenso sind anfallende Fahrtzeiten und -wege zu vergüten. Wurde zumindest bei uns so gehandhabt.
18.06.2007 um 10:51 Uhr
@Ostgurke,
Anbei etwas Text aus dem Schungel der §.
@Paula,ich finde bei dir nicht nur den Namen Intressant .-)
.......Grundsätzlich finden die Versammlungen während der Arbeitszeit statt. Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten......
Fahrtkosten, die den Arbeitnehmern entstehen, sind vom Arbeitgeber zu erstatten, § 44 Abs. 1 BetrVG.
18.06.2007 um 16:45 Uhr
Hallo Ostgurke,
der Arbeitgeber kann es verlangen/BITTEN, aber Ihr seid nicht verpflichtet seinem Wunsch nach zu kommen. Die Planung bist zum Durchführung einer Betriebsversammlung seid Ihr verantwortlich.
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