Erstellt am 17.06.2007 um 23:19 Uhr von Tsubasa
Betriebsversammlungen gehören meines Wissens nach zur Arbeitszeit.
Er kann sicherlich verlangen, dass die Versammlung nach Feierabend durchgeführt wird, müsste diese Stunden allerdings auch bezahlen.
Erstellt am 18.06.2007 um 00:11 Uhr von paula
@Ostgurke (interessanter Name)
Ein Blick in die §§ 42-45 BetrVG hilft Dir sicher weiter. Die Betriebsversammlung sollen während der Arbeistzeit stattfinden (siehe § 44 Abs. 1 BetrVG). Der AG ist zur Versammlung zu laden (§43 Abs. 2 BetrVG) und hat das Recht dort zu sprechen. M.E. gebietet es die vertrauensvolle Zusammenarbeit, dass man versucht einen Termin mit dem AG abzustimmen. Falls das nicht erfolgreich ist, entscheidet letztendlich der BR.
Erstellt am 18.06.2007 um 00:13 Uhr von Mischu
Ebenso sind anfallende Fahrtzeiten und -wege zu vergüten.
Wurde zumindest bei uns so gehandhabt.
Erstellt am 18.06.2007 um 08:51 Uhr von waschbär
@Ostgurke,
Anbei etwas Text aus dem Schungel der §.
@Paula,ich finde bei dir nicht nur den Namen Intressant .-)
.......Grundsätzlich finden die Versammlungen während der Arbeitszeit statt. Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten......
Fahrtkosten, die den Arbeitnehmern entstehen, sind vom Arbeitgeber zu erstatten, § 44 Abs. 1 BetrVG.
Erstellt am 18.06.2007 um 14:45 Uhr von Aliosman
Hallo Ostgurke,
der Arbeitgeber kann es verlangen/BITTEN, aber Ihr seid nicht verpflichtet seinem Wunsch nach zu kommen. Die Planung bist zum Durchführung einer Betriebsversammlung seid Ihr verantwortlich.