1. Eine Kollegin befindet sich zum Zeitpunkt unserer Betriesversammlung in Urlaub. Sie möchte aber gerne an der Betriebsversammlung teilnehmen. Kann uns jemand bestätigen, dass die Zeit der Betriebsversammlung sowie die Anreise als Arbeitszeit inkl. Fahrtkosten gut geschrieben werden müssen? Siehe auch BetrVG §44
2. Da es sich bei unserem Gremium um einen gemeinsamen Betriebsrat handelt, würde für die Kollegin die Möglichkeit bestehen, zu einem anderen Zeitpunkt jedoch nicht Vorort an einer Betriebsversammlung teilnehmen zu können. Gibt es hier eine gesetzliche Regelung dass die Teilnahme statt am Tag xy in Musterstadt I auch am Tag yz in Musterstadt II erfolgen kann?