Ein Mitarbeiter wurde - aus unserer BR-Sicht korrekt - abgemahnt, weil er durch Vernachlässigung seiner Pflichten einen Klienten gefährdet hatte, gottseidank ist kein Schaden eingetreten. Nach der Abmahnung stellte der abgemahnte MA seinen Kollegen zur Rede, der das Fehlverhalten gemeldet hatte. Wir wissen vom BR noch nicht, in welcher Form das geschah, aber unsere Geschäftsführung ist der Meinung, daß der MA dafür noch eine Abmahnung oder gleich Kündigung verdient. Von der Sache her finde ich das Verhalten des MA miserabel, denn nach der Art der Gefährdung war der andere Kollege verpflichtet, das weiterzugeben. Aber ist das rechtlich abmahnens/kündigungswert? Schließlich geht es um einen Arbeitsplatz und eine Existenz.