Gleichstellungsantrag
Hallo Leute, bin ich als SBV dem Personaldienst gegenüber auskunftspflichtig, wenn ich eine Stellungnahme in Sachen Gleichstellungsantrag der Agentur für Arbeit abgegeben habe ? Also ob ich mich dafür oder dagegen ausgsprochen habe. Die sind ja so neugierig !
Community-Antworten (1)
17.06.2007 um 16:20 Uhr
Nein, die SBV muss dem Arbeitgeber nicht mitteilen was der Agentur für Arbeit mitgeteilt wurde.
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