Fall: Ein Arbeitnehmer hat einen befristeten Arbeitsvertrag dieser endet am 28 Februar und das wurde ihm auch schon bekannt gemacht. Er hat jetzt mit der Handwerkskammer und dem Arbeitsamt schon eine Umschulung angestrebt, da würde der erste Schultag am 18 Februar beginnen. Bis zum 20 Februar hat er noch Urlaub und er müsste theoretisch vom 21 Februar bis zum 28 Februar arbeiten. Jedoch ist ihm die Schule für seine Zukunft und seinem neuen Beruf wichtiger. Soll er dem Arbeitgeber noch bescheid geben? Muss er dem Arbeitgeber noch bescheid geben? Könnte man ihn gesetzlich belangen wenn er die eine Woche einfach weg bleibt und dann einfach unentschuldigt fehlt???