Erstellt am 13.02.2019 um 12:21 Uhr von Kratzbürste
Den AG sollte er schon in Kenntnis setzen. Als BR würde ich mich an den § 96 Abs 2 BetrVG erinnern.
Erstellt am 13.02.2019 um 12:48 Uhr von moreno
Kratzbürste was hat der 96er damit zu tun? Der AN hat bis zum 28. einen Vertrag und den muss er wenn der AG nicht mit der Vorzeitigen Auflösung einverstanden ist einhalten. Geht der AN dann trotzdem früher könnte der AG Regress fordern wenn er nachweisen kann, dass ihm dadurch ein Schaden entstanden ist. Ich würde versuchen mit dem AG zu sprechen es geht ja letztendlich nur um ein paar wenige Arbeitstage.
Erstellt am 13.02.2019 um 15:32 Uhr von Kratzbürste
Der AG hat Qualifizierung möglich zu machen. Und da ist das einfachste zu sagen:"Du dsrfst früher gehen "
Eine betriebliche "Notwendigkeit" dürfte dem kaum entgegen stehen.
Erstellt am 13.02.2019 um 21:29 Uhr von BRHamburg
Aber nicht wenn es eine Fortbildung ist die der AN nur für sich macht. Der Arbeitgeber hat hier keinen Vorteil. Deshalb bin ich auch bei Moreno. Der AN hat einen Arbeitsvertrag und muss diesen einhalten, wenn der Arbeitgeber das verlangt. Alternative wäre eine unbezahlte Freistellung für die Tage.
Erstellt am 14.02.2019 um 08:20 Uhr von nicht brauchen
Reden bringt die Leute zusammen...
Mal einfach mit dem AG reden.
Einfach wegbleiben von der Arbeit ist das Schlechteste was er tun kann.