Unsere GL möchte vor der Betriebsruhe die Arbeitszeit ausdehnen. Momentan arbeiten wir in drei Schichten, von Sonntag 20.00 bis Samstag 14.00 Nacht und Frühschicht je 6x Spätschicht 5x. Am WE vor der Betriebsruhe soll die AZ bis Montag früh 6.00 ausgedehnt werden (Nachtschicht 8x Früh- und Spätschicht je 7x ohne Unterbrechung) die tägliche AZ beträgt 7,5h (die erste Nachtschicht mit Beginn Sonntag 9,5h) Ist das so überhaupt gesetzlich möglich? Zu sagen bleibt noch, wir sind Betriebsrat einer Gießerei und das arbeiten bei diesen Temperaturen ist für die meisten hart genug, eine derartige Ausweitung dürfte für viele an die körperlichen Grenzen gehen. Wie sieht das mit dem Ausgleich aus? Ich habe eigendlich nur einen Kommentar gefunden, der von einer täglichen AZ von 8h spricht, die auf 10h ausdehnen läßt. Der Gesetzgeber spricht von einer werktäglichen AZ also Montag bis Samstag. Was wenn er am Sonntag arbeiten lassen möchte, die Genehmigung dafür ist angeblich da. Aber darf er dann noch einmal 10h dazurechnen? So ergäben sich 70h/Woche