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Zulässige Wochenarbeitszeit

F
Frosch
Jan 2018 bearbeitet

Unsere GL möchte vor der Betriebsruhe die Arbeitszeit ausdehnen. Momentan arbeiten wir in drei Schichten, von Sonntag 20.00 bis Samstag 14.00 Nacht und Frühschicht je 6x Spätschicht 5x. Am WE vor der Betriebsruhe soll die AZ bis Montag früh 6.00 ausgedehnt werden (Nachtschicht 8x Früh- und Spätschicht je 7x ohne Unterbrechung) die tägliche AZ beträgt 7,5h (die erste Nachtschicht mit Beginn Sonntag 9,5h) Ist das so überhaupt gesetzlich möglich? Zu sagen bleibt noch, wir sind Betriebsrat einer Gießerei und das arbeiten bei diesen Temperaturen ist für die meisten hart genug, eine derartige Ausweitung dürfte für viele an die körperlichen Grenzen gehen. Wie sieht das mit dem Ausgleich aus? Ich habe eigendlich nur einen Kommentar gefunden, der von einer täglichen AZ von 8h spricht, die auf 10h ausdehnen läßt. Der Gesetzgeber spricht von einer werktäglichen AZ also Montag bis Samstag. Was wenn er am Sonntag arbeiten lassen möchte, die Genehmigung dafür ist angeblich da. Aber darf er dann noch einmal 10h dazurechnen? So ergäben sich 70h/Woche

5.25004

Community-Antworten (4)

B
baccus

15.06.2007 um 19:46 Uhr

@Frosch, was sagt denn euere Gewerkschaft dazu?

S
Spartacus

15.06.2007 um 20:45 Uhr

moin frosch,

Gl möchte die AZ ausdehnen??? habt ihr keine betriebsvereinbarung? außerdem steht doch im tarifvertrag die 37,5 std. woche,oder? der tip von baccus ist wichtig.

D
Dummi

15.06.2007 um 23:43 Uhr

@Frosch Nach § 87 BetrVG habt ihr MB bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Verteilun auf die einzelnen Wochentage. Wenn man jetzt §3 ArbeitszeitG (8 Stunden täglich) (bei 10 Stunden Ausgleich IN 6 Monaten, bei Schichtarb. 4 Wochen) und §5 ArbeitszeitG Ruhezeit nach tägl . Arbeitszeit 11 (bzw.10) Stunden §7 läßt abweichende Regelungen in BV zu. Euer AG kann ja mehr Schichten und Sonntagsarbeit wollen, aber nicht mit der gleichen Anzahl AN und schon gar nicht ohne MB. AN haben leider auch mal Frei:-) Gruss

F
Frosch

16.06.2007 um 01:14 Uhr

Danke für Eure Antworten. Die Gewerkschaft sagt natürlich ebenso, dass die Forderung der GL übertrieben ist und jeder AN max 6 Tage am Stück arbeiten darf. Der Tarifvertrag ist für uns leider nicht bindend, da unser AG aus dem Arbeitgeberbund ausgetreten ist und auch kein Haustarifvertrag besteht. Unser Arbeitgeber möchte auch in der besagten Woche 3 schichtig arbeiten lassen. Alle AN bleiben ganz normal für 7 oder eben sogar 8 Schichten in ihrer Schicht. Die Ruhezeit wird eingehalten, zwischen zwei Schichten liegen für jeden AN immer 16h. Meine Frage bezieht sich nur darauf, ob der AG überhaupt fprdern darf 7 bzw 8 Tage ohne Unterbrechung arbeiten zu lassen. Wir haben übrigens eine Einzelvertraglich geregelte 38,5h Woche. Ein cleverer Schachzug der AG, da man in 3 Schichten in 5 Tagen ohne Überschneidungen nur auf 37,5h kommt. So hat er immer Anspruch auf eine zusätzliche Schicht alle 3 Wochen, da niemand für nur 3h zur Schicht erscheint, bisher wenigstens

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