Erstellt am 15.06.2007 um 17:46 Uhr von baccus
@Frosch,
was sagt denn euere Gewerkschaft dazu?
Erstellt am 15.06.2007 um 18:45 Uhr von spartacus
moin frosch,
Gl möchte die AZ ausdehnen???
habt ihr keine betriebsvereinbarung?
außerdem steht doch im tarifvertrag die 37,5 std. woche,oder?
der tip von baccus ist wichtig.
Erstellt am 15.06.2007 um 21:43 Uhr von Dummi
@Frosch
Nach § 87 BetrVG habt ihr MB bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
und der Verteilun auf die einzelnen Wochentage.
Wenn man jetzt §3 ArbeitszeitG (8 Stunden täglich) (bei 10 Stunden Ausgleich IN 6 Monaten, bei Schichtarb. 4 Wochen)
und §5 ArbeitszeitG Ruhezeit nach tägl . Arbeitszeit 11 (bzw.10) Stunden
§7 läßt abweichende Regelungen in BV zu.
Euer AG kann ja mehr Schichten und Sonntagsarbeit wollen, aber nicht mit der gleichen
Anzahl AN und schon gar nicht ohne MB.
AN haben leider auch mal Frei:-)
Gruss
Erstellt am 15.06.2007 um 23:14 Uhr von Frosch
Danke für Eure Antworten. Die Gewerkschaft sagt natürlich ebenso, dass die Forderung der GL übertrieben ist und jeder AN max 6 Tage am Stück arbeiten darf. Der Tarifvertrag ist für uns leider nicht bindend, da unser AG aus dem Arbeitgeberbund ausgetreten ist und auch kein Haustarifvertrag besteht. Unser Arbeitgeber möchte auch in der besagten Woche 3 schichtig arbeiten lassen. Alle AN bleiben ganz normal für 7 oder eben sogar 8 Schichten in ihrer Schicht. Die Ruhezeit wird eingehalten, zwischen zwei Schichten liegen für jeden AN immer 16h. Meine Frage bezieht sich nur darauf, ob der AG überhaupt fprdern darf 7 bzw 8 Tage ohne Unterbrechung arbeiten zu lassen. Wir haben übrigens eine Einzelvertraglich geregelte 38,5h Woche. Ein cleverer Schachzug der AG, da man in 3 Schichten in 5 Tagen ohne Überschneidungen nur auf 37,5h kommt. So hat er immer Anspruch auf eine zusätzliche Schicht alle 3 Wochen, da niemand für nur 3h zur Schicht erscheint, bisher wenigstens