Hallo Forum,
nach dem neuen TV-V (Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe) ist die Erschwernispauschale
neu zu definieren. D.h. jeder Arbeiter muss nach einem Katalog die zuschlagspflichtigen Arbeiten aufschreiben und wie lange er dafür braucht. Das geht jetzt seit ca. 2 Monaten in unserem Betrieb. Es lässt sich erkennen, dass wahrscheinlich keiner der MA mehr auf die Pauschale kommt, die er bis jetzt erhalten hat. Hat der AG dann das Recht eine geringere Pauschale auch den MA zu bezahlen, die bereits viele Jahre im Betrieb sind oder gibt es hier eine Besitzstandswahrung ?