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Besitzstandswahrung auf Erschwernispauschale

N
nothelfer
Okt 2021 bearbeitet

Hallo Forum, nach dem neuen TV-V (Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe) ist die Erschwernispauschale neu zu definieren. D.h. jeder Arbeiter muss nach einem Katalog die zuschlagspflichtigen Arbeiten aufschreiben und wie lange er dafür braucht. Das geht jetzt seit ca. 2 Monaten in unserem Betrieb. Es lässt sich erkennen, dass wahrscheinlich keiner der MA mehr auf die Pauschale kommt, die er bis jetzt erhalten hat. Hat der AG dann das Recht eine geringere Pauschale auch den MA zu bezahlen, die bereits viele Jahre im Betrieb sind oder gibt es hier eine Besitzstandswahrung ?

5.88001

Community-Antworten (1)

K
Kölner

15.06.2007 um 14:29 Uhr

@nothelfer Freiwillig kann er alles zahlen... ...aber er wird es vermutlich nicht tun!

Und: Besitzstandswahrung gibt es nicht.

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