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Gibt es Besitzstandswahrung bei betriebsbedingter Versetzung?

R
ramgad
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege soll betriebsbedingt - aufgrund Arbeitswegfall - in einen anderen Bereich, andere Tätigkeit versetzt werden. Der Arbeitgeber teilte ihm dies mit, mit der Bemerkung das sein Gehalt verringert wird. Gibt es hier nicht eine Besitzstandswahrung? Die Versetzung hat ja nichts mit seiner Person zu tun. Bin auf Eure Antwort gespannt. Jetzt schon vielen Dank.

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

15.05.2006 um 20:41 Uhr

@Dagmar Wie wäre es, wenn die Kollegin gegen die Lohnkürzung widerspricht?

G
grossby

15.05.2006 um 21:18 Uhr

Da er einen anderen Job annehmen soll,muss ihn eine Änderungskündigung gegeben werden,der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht,der Arbeitgeber muss auch begründen warum er weg muss und dies auch beweise das es erfordelich ist,auf jeden Fall mal über Gewerkschaftsrechtsabteilung klären lassen.

K
Kölner

16.05.2006 um 13:39 Uhr

@grossby Eine Änderungskündigung muss ja nicht in jedem Fall sein. Wenn der Kollege seine Bereitschaft zu wechseln signalisiert, geht das auch ohne...

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