Gibt es Besitzstandswahrung bei betriebsbedingter Versetzung?
Ein Kollege soll betriebsbedingt - aufgrund Arbeitswegfall - in einen anderen Bereich, andere Tätigkeit versetzt werden. Der Arbeitgeber teilte ihm dies mit, mit der Bemerkung das sein Gehalt verringert wird. Gibt es hier nicht eine Besitzstandswahrung? Die Versetzung hat ja nichts mit seiner Person zu tun. Bin auf Eure Antwort gespannt. Jetzt schon vielen Dank.
Community-Antworten (3)
15.05.2006 um 20:41 Uhr
@Dagmar Wie wäre es, wenn die Kollegin gegen die Lohnkürzung widerspricht?
15.05.2006 um 21:18 Uhr
Da er einen anderen Job annehmen soll,muss ihn eine Änderungskündigung gegeben werden,der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht,der Arbeitgeber muss auch begründen warum er weg muss und dies auch beweise das es erfordelich ist,auf jeden Fall mal über Gewerkschaftsrechtsabteilung klären lassen.
16.05.2006 um 13:39 Uhr
@grossby Eine Änderungskündigung muss ja nicht in jedem Fall sein. Wenn der Kollege seine Bereitschaft zu wechseln signalisiert, geht das auch ohne...
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