Ein Kollege soll betriebsbedingt - aufgrund Arbeitswegfall - in einen anderen Bereich, andere Tätigkeit versetzt werden. Der Arbeitgeber teilte ihm dies mit, mit der Bemerkung das sein Gehalt verringert wird.
Gibt es hier nicht eine Besitzstandswahrung? Die Versetzung hat ja nichts mit seiner Person zu tun.
Bin auf Eure Antwort gespannt.
Jetzt schon vielen Dank.