Gibt es Besitzstandswahrung auf Mitarbeiter-Strom-Tarife?
Hallo Forum, auf Vorschlag der GF soll der BR ein Konzept vorlegen bei dem die Mitarbeitertarife für Strombezug (derzeit 4 verschiedene Varianten) auf einen einheitlichen Stand gebracht werden. Dabei stellte sich heraus, dass ca. 10 Mitarbeiter einen so guten Tarif haben, dass das Unternehmen sogar draufzahlt. Wahrscheinlich damals (1981) als Anzreiz um im öffentlichen Dienst zu arbeiten. Haben diese Mitarbeiter eine Besitzstandswahrung auf diesen Tarif ? Der Rest der Belegschaft besteht aus ca. 90 Leuten. Tarif.
Community-Antworten (1)
11.05.2006 um 15:00 Uhr
Hej Nothelfer,
laßt Euch als BR nicht von der GF dazu mißbrauchen, den Mitarbeitern irgendwie Nachteile zu verschaffen. Das Konzept muß die GF vorlegen, nicht Ihr. Sonst werdet Ihr in Zukunft von der GF immer als "Schwarze Schafe" vors Loch geschoben nach der Devise: Auf Anraten des BR hat die GF beschlossen dies oder jenes für die AN zu verschlechtern.
Gut wäre es, wenn Ihr der GF im Konzept vorschlagt, alle 90 AN auf das Niveau der besagten 4 zu bringen.
bernd
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