Chemietarif Stufensprung
Guten Tag,
ich wechsle den Arbeitsplatz innerhalb des Betriebes und erhalte dann nach Verhandlungen ein Gehalt in E10 nach 4 Tätigkeitsjahren. Ursprünglich war ich E9, letzte Stufe. Nun sagte man mir mündlich zu, eine weitere Anpassung nach 6 Tätigkeitsjahren zu bekommen, um meine ursprüngliche Gehaltsforderung zu kompensieren. Das wäre dann im März 2021. Der Vertrag jedoch sieht 2022 vor. Lt. Personalabteilung sei dies nicht anders möglich. Ich glaube das jedoch nicht! Liege ich falsch? Für mich macht der Wechsel nur Sinn, wenn ich davon auch entgeltlich profitiere und ich habe schon ein Zugeständnis gemacht mit "warten auf mehr Entlohnung nach 2 Jahren). Vielen herzlichen Dank für eine Aufklärung!
P. S. Nachtrag: Ich sehe gerade, das ist ja nur ein Forum für Betriebsräte :-). Hat dennoch vielleicht jemand eine kurze Info für mich? Vielen lieben Dank im Voraus und toll, dass es den Betriebsrat gibt!!!
Community-Antworten (3)
13.02.2019 um 09:35 Uhr
Im Chemietarif steht dass bei einer Umgruppierung "die Hälfte der Zeit" als erfüllt zu betrachten ist. Von 6 Jahren sind das drei. Wir lösen das Problem mit einer Zulage, die beim Sprung in die Gruppe verrechnet wird. Auf mündliche Zusagen würde ich nichts geben.
13.02.2019 um 10:38 Uhr
§ 9 Entgelttarifvertrag Ost Abs. 2 - Höhergruppierung in die Gruppen E 9 bis E 13
Der höhergruppierte Arbeitnehmer erhält so lange den Tarifsatz der neuen Entgeltgruppe, der am nächsten über seinem bisherigen Tarifsatz liegt, bis ihm infolge Zeitablaufs in der neuen Entgeltgruppe ein höherer Tarifsatz zusteht. Die für diesen höheren Tarifsatz geforderte zeitliche Zugehörigkeit gilt zur Hälfte als erfüllt.
Welche Chemieregion bist Du denn? Wenn ich z.B. ins Tarifgebiet Ost und Berlin Ost schaue ware E9/6 - 4181,- € und E10/4 nur 4161,- € also 20 € weniger und damit müsstest Du sofort in E10/6 eingruppiert werden. Das kann in anderen Tarifgebieten anders aussehen.
13.02.2019 um 15:05 Uhr
@katzennanny Wo ein Wille ist gibt es auch einen Weg. Wird bei uns (auch Chemie West) gemacht! Das scheint ein Unwille der Personalabteilung zu sein! Somit wäre die korrekte Höhergruppierung E10 nach sechs Jahren.
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