Arbeitgeberwechsel vom Haustarif in den Chemietarif
Hallo zusammen,
ich bin sonst ehr ein stiller Mitleser, aber jetzt brauche ich mal euren Rat.
Ich habe jetzt die Möglichkeit zu einem Arbeitgeber zu wechseln, welcher nach dem IG BCE Chemietarif bezahlt. Da ich bis jetzt noch keine Erfahrung mit dem Tarif hatte, stellen sich mir zwei Fragen "
- Frage : Leider bin ich mir aktuell mit meiner Eingruppierung in der Entgelttabelle unsicher:
Die neue Stelle ist eine E10TA (wofür das "A" steht weiß ich nicht, habe im Internet immer nur E10T gelesen). Ich habe insgesamt 13,5 Jahre als Laborant gearbeitet (jeweils gab es einen eigenen Haustarif) , die ersten 8,5 Jahre habe ich in der Lebensmittelindustrie gearbeitet und die zweiten 5 Jahre in der Pharmazie (gleiche Branche wie der neue Arbeitgeber).
Wie wird meine Berufserfahrung jetzt beim IG BCE Chemietarif berücksichtigt, wo muss ich eingruppiert werden?
- Frage: Da das ganze anfangs über "Arbeitnehmerüberlassung" stattfinden würde (für die ersten 24 Monate) stellt sich mir jetzt noch die Frage ob mir dann auch das selbe Weihnachts- und Urlaubsgeld zusteht, welches die direkt Angestellte in der selben Position bekommen?
Vielen Dank für eure Antworten und eure Hilfe.
Freundliche Grüße Scirotto
Community-Antworten (4)
13.11.2021 um 12:09 Uhr
Sollte Deine Firma mit Dir nicht abklären, wieviel Geld Du bekommst?
13.11.2021 um 12:48 Uhr
Hallo Celestro,
vielen Dank für die überaus hilfreiche Antwort auf eine Frage, die gar nicht gestellt wurde.
Ich will ja gar nicht von Ihnen wissen, wie viel Geld ich bekommen werde, vielleicht einfach nochmal die Frage lesen ;-)
Ich will lediglich verstehen wie ich mit meiner Berufserfahrung, welche ich außerhalb des offiziellen Chemietarifs gesammelt habe, dann letztendlich eingruppiert werden muss.
E10T n. 2 Jahren E10T n. 4 Jahren E10T n. 6 Jahren
Oder wird meine bisherige Berufserfahrung gar nicht berücksichtigt, da außerhalb vom Chemietarif gearbeitet wurde?
Auf meine 2. Frage sind Sie leider gar nicht eingegangen, habe ich bei einer "Arbeitnehmerüberlassung" ein Recht auf das selbe Weihnachts-und Urlaubsgeld wie die direkt angestellten Kollegen (Equal-Pay), oder ist es rechtens, wenn die "Zeitarbeiter Firma", welche den Arbeitnehmer überlässt, ein anderes Weihnachts- und Urlaubsgeld anbietet?
Dennoch vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, vorhin.
Freundliche Grüße und einen schönen Samstag noch.
Scirotto
13.11.2021 um 16:17 Uhr
"Ich will lediglich verstehen wie ich mit meiner Berufserfahrung, welche ich außerhalb des offiziellen Chemietarifs gesammelt habe, dann letztendlich eingruppiert werden muss." Berufserfahrung kann, muss aber keine Rolle spielen. Daher war celestros Antwort schon korrekt.
"Auf meine 2. Frage sind Sie leider gar nicht eingegangen, habe ich bei einer "Arbeitnehmerüberlassung" ein Recht auf das selbe Weihnachts-und Urlaubsgeld wie die direkt angestellten Kollegen (Equal-Pay), oder ist es rechtens, wenn die "Zeitarbeiter Firma", welche den Arbeitnehmer überlässt, ein anderes Weihnachts- und Urlaubsgeld anbietet?" Dies richtet sich nach der Firma mit dem Du einen Arbeitsvertrag hast und nicht danach mit welcher Firma dein AG einen Überlassungsvertag hat.
13.11.2021 um 17:20 Uhr
Hallo Dummerhund,
vielen Dank für Ihre Antwort und die kurze Erklärung :-) Ich konnte dann jetzt auch Alles nachvollziehen.
Thema wurde gelöst und kann geschlossen werden.
Ich wünsche Ihnen allen noch ein schönes Wochenende
Scirotto
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