Übernahme nach Ausbildung §78a verpennt - Besteht noch nachfolgend die Möglichkeit ihn unbefristet weiterzubeschäftigen?
Szenario: Azubi (JAV Mitglied) macht seine Prüfung und besteht. Bekommt einen 1/2 Jahr Vertrag. Leider haben wir verpennt ihn nach §78a zu schützen. Besteht noch nachfolgend die Möglichkeit ihn unbefristet weiterzubeschäftigen ?
Gruß Lunatic
Community-Antworten (2)
14.06.2007 um 16:44 Uhr
Das habt nicht ihr verpennt - das war der Azubi ganz allein. Er hätte seinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung rechtzeitig geltend machen müssen.
Dafür gibt es Fristen - im Nachhinein kann man nichts mehr drehen.
18.06.2007 um 01:27 Uhr
Haben das gleiche Problem.
Mein JAV Kollege wollte dies aber am Anfang nicht, da er sich sicher war/ist, dass er nach den vorgeschrieben zeitverträgen einen Festvertrag bekommt.
Dumm, ich weiß. Nun wollte er es doch noch beantragen. geht aber nicht mehr soweit ich das nun mitbekommen habe.
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