W.A.F. LogoSeminare

Übernahme nach Ausbildung §78a verpennt - Besteht noch nachfolgend die Möglichkeit ihn unbefristet weiterzubeschäftigen?

L
LuNaTiC
Jan 2018 bearbeitet

Szenario: Azubi (JAV Mitglied) macht seine Prüfung und besteht. Bekommt einen 1/2 Jahr Vertrag. Leider haben wir verpennt ihn nach §78a zu schützen. Besteht noch nachfolgend die Möglichkeit ihn unbefristet weiterzubeschäftigen ?

Gruß Lunatic

6.17502

Community-Antworten (2)

S
Sternburg

14.06.2007 um 16:44 Uhr

Das habt nicht ihr verpennt - das war der Azubi ganz allein. Er hätte seinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung rechtzeitig geltend machen müssen.

Dafür gibt es Fristen - im Nachhinein kann man nichts mehr drehen.

T
Tsubasa

18.06.2007 um 01:27 Uhr

Haben das gleiche Problem.

Mein JAV Kollege wollte dies aber am Anfang nicht, da er sich sicher war/ist, dass er nach den vorgeschrieben zeitverträgen einen Festvertrag bekommt.

Dumm, ich weiß. Nun wollte er es doch noch beantragen. geht aber nicht mehr soweit ich das nun mitbekommen habe.

Ihre Antwort