Verlagerung einzelner Aufgabenbereiche an externen Dienstleister - Hätte der BR darüber informiert werden müssen?
In einer Abteilung ist ein kleinerer Aufgabenbereich an einen externen Dienstleister "ausgelagert" worden. Hätte der BR darüber informiert werden müssen? Sind etwas ratlos. Arbeitsplätze sind nicht gefährdet, es soll wohl nur die Arbeitsbelastung gesenkt werden.
Gibt es in diesem Fall ein Mitbestimmungsrecht?
Community-Antworten (2)
14.06.2007 um 12:09 Uhr
evtl. könnte hier § 90 BetrVG (Arbeitsabläufe) einschlägig sein. Danach Info und Beratung
14.06.2007 um 14:28 Uhr
Hallo MüDuSc,
siehe hierzu auch § 111 BetrVG.
MfG Angi1
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