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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verlagerung einzelner Aufgabenbereiche an externen Dienstleister - Hätte der BR darüber informiert werden müssen?

M
MüDuSc
Jan 2018 bearbeitet

In einer Abteilung ist ein kleinerer Aufgabenbereich an einen externen Dienstleister "ausgelagert" worden. Hätte der BR darüber informiert werden müssen? Sind etwas ratlos. Arbeitsplätze sind nicht gefährdet, es soll wohl nur die Arbeitsbelastung gesenkt werden.

Gibt es in diesem Fall ein Mitbestimmungsrecht?

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Community-Antworten (2)

P
paula

14.06.2007 um 12:09 Uhr

evtl. könnte hier § 90 BetrVG (Arbeitsabläufe) einschlägig sein. Danach Info und Beratung

A
Angi1

14.06.2007 um 14:28 Uhr

Hallo MüDuSc,

siehe hierzu auch § 111 BetrVG.

MfG Angi1

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