Erstellt am 14.06.2007 um 09:09 Uhr von Baum
Hallo wertigo,
Ganz klar nein, krankgeschrieben = arbeitsunfähig.
Ihr habt doch Ersatzmitglieder
Erstellt am 14.06.2007 um 09:26 Uhr von Biggy
Hallo Baum
Ganz klar nein, krankgeschrieben = arbeitsunfähig
So würde ich das nicht sehen, nicht jede Erkrankung muss dazu führen, dass ich nicht an einer Sitzung teilnehmen kann.
Ich denke das muss jedes Mitglied selbst entscheiden ob es fähig ist an einer Sitzung teilzunehmen
Ich handhabe das so, dass jeder seine Einladung bekommt und erst bei Absage von einem Betriebsratsmitglied werden Ersatzmitglieder eingeladen.
Erstellt am 14.06.2007 um 09:28 Uhr von rolfo2
3 LAG Berlin v. 1.3.2005 – 7 TaBV 2220/04.
»Ein Betriebsratsmitglied ist bei Abwesenheit wegen Urlaub, Erziehungsurlaub oder ähnlichem solange als verhindert anzusehen, wie es dem Betriebsratsvorsitzenden nicht positiv angezeigt hat, dass es ungeachtet der Abwesenheitssituation seine Betriebsratstätigkeit durchführen möchte « NZA-RR 2006,
Dies gilt auch für Krankheit