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JAV- Nachprüfung - Bleibt mein Schutz bestehen nach § 78 a BetrVG?

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Pinki
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin JAV und werde meine Lehre am 31.08.07 normalerweise beenden und meinen Antrag auf Übernahme stellen. ( Absage habe ich schon 3 Monate vorher bekommen) Was ist wenn ich eine Prüfung wiederholen muß?

Die Wiederholung wäre erst im Nov. möglich. Bleibt mein Schutz bestehen nach § 78 a BetrVG und wann muß ich meinen Widerspruch abgeben.

Danke im voraus!

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Community-Antworten (2)

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Mona-Lisa

13.06.2007 um 23:33 Uhr

@Pinki, ändert nicht's an der Tatsache, dass ein Anspruch auf Übernahme nach § 78a besteht! Solltest du die Prüfung im zweiten Anlauf auch nicht schaffen, hättest du sogar den Anspruch auf einen Arbeitsplatz für ungelernte AN (sofern dein AG einen frei hat)

Deinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung müsstest du dann allerdings innerhalb der 3-Monatsfrist erneut stellen!

Warum hast du den Widerspruch zu deiner Absage nicht schon längst abgegeben?

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Pinki

14.06.2007 um 00:38 Uhr

@Mona- Lisa Mir wurde gesagt, den Widerspruch so kurzfristig wie möglich abzugeben.

Danke für die Antwort:)

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