Hallo, kann uns jemand kurzfristig helfen?

wir gruppieren in unserem Unternehmen nach ver.di Handel-Banken-Versicherungen-Tarifvertrag ein. Jetzt haben wir zu ettlichen Versetzungen im Zuge einer Umstrukturierung nur oberflächliche Stellenbeschreibungen bekommen. Daraufhin haben wir den AG aufgefordert, detaillierte Tätigkeitsbeschreibungen mit prozentualen Angaben zu den Arbeitsaufgaben nachzureichen. Dies haben wir auch bei drei AT-Angestellten verlangt, damit wir der Versetzung zustimmen können.

Gibt es/Kennt jemand die gesetzliche Grundlage, auf der man diese detaillierte Tätigkeitsbeschreibung verlangen kann, oder haben wir uns hier zuweit hinaus gewagt?

Herzlichen Dank
BR-Mitglieder