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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gesprächsprotokoll GBR und AG

NJ
Nordisch Jung
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, hat der GBR ein Mitbestimmungsrecht, wie das Protokoll auszusehen hat oder kann der AG vorschreiben, was in diesem als Fazit/ Ergebnis zu stehen hat? wir wollen, dass der AG und der GBR dies am Ende unterschreiben.... der AG wehrt sich natürlich.

Kann man ggf eine "Sekretärin" engagieren? VG

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Community-Antworten (4)

C
celestro

12.02.2019 um 01:38 Uhr

Meines Erachtens nach könnt Ihr ein Gesprächsprotokoll / eine Unterschrift des AG nicht gegen seinen Willen durchsetzen. Und da er nicht will ...................

M
MarkusW

12.02.2019 um 09:16 Uhr

Sekretärin? Ja, Sachmittelbeschluss §40 BetrVG. Machen heute viele, vor allem größere Gremien. Muss aber gut überlegt sein, da man keinen oder wenig Einfluss auf die Auswahl hat. Der Arbeitgeber könnte eine Sekretärin zuteilen, die man vieleicht nicht haben will.

K
kratzbürste

12.02.2019 um 09:35 Uhr

Wenn man sich schon nicht auf das Protokoll einigen kann, scheint es mit der guten Zusammenarbeit nicht weit her zu sein. Sich dann über das Protokoll zu streiten, verbessert das ganze auch nicht.

Verzichtet auf seine Unterschriften und schickt ihm eine Kopie eurer Niederschrift zu.

P
Pjöööng

13.02.2019 um 11:15 Uhr

Im Protokoll sollte nach Möglichkeit das stehen, was das Ergebnis /die Ergebnisse des Zusammentreffens war(en). Wenn hierüber nach dem Treffen Uneinigkeit besteht, dann scheint es nicht gelungen zu sein im Treffen eine Einigkeit herbeizuführen... Daran muss dann vorrangig gearbeitet werden!

Eine Möglichkeit wäre, die erreichten Einigungen bereits im Verlaife des Gespräches zu Papier zu bringen. Dann weiß man während des Gesprächs bereits ob man sich geeinigt hat.

Ansonsten mit solchen Protokollen so verfahren wie mit den Sitzungsniederschriften: Einwände werden beigefügt.

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