Erstellt am 12.02.2019 um 00:38 Uhr von celestro
Meines Erachtens nach könnt Ihr ein Gesprächsprotokoll / eine Unterschrift des AG nicht gegen seinen Willen durchsetzen. Und da er nicht will ...................
Erstellt am 12.02.2019 um 08:16 Uhr von MarkusW
Sekretärin? Ja, Sachmittelbeschluss §40 BetrVG. Machen heute viele, vor allem größere Gremien. Muss aber gut überlegt sein, da man keinen oder wenig Einfluss auf die Auswahl hat. Der Arbeitgeber könnte eine Sekretärin zuteilen, die man vieleicht nicht haben will.
Erstellt am 12.02.2019 um 08:35 Uhr von Kratzbürste
Wenn man sich schon nicht auf das Protokoll einigen kann, scheint es mit der guten Zusammenarbeit nicht weit her zu sein. Sich dann über das Protokoll zu streiten, verbessert das ganze auch nicht.
Verzichtet auf seine Unterschriften und schickt ihm eine Kopie eurer Niederschrift zu.
Erstellt am 13.02.2019 um 10:15 Uhr von Pjöööng
Im Protokoll sollte nach Möglichkeit das stehen, was das Ergebnis /die Ergebnisse des Zusammentreffens war(en). Wenn hierüber nach dem Treffen Uneinigkeit besteht, dann scheint es nicht gelungen zu sein im Treffen eine Einigkeit herbeizuführen... Daran muss dann vorrangig gearbeitet werden!
Eine Möglichkeit wäre, die erreichten Einigungen bereits im Verlaife des Gespräches zu Papier zu bringen. Dann weiß man während des Gesprächs bereits ob man sich geeinigt hat.
Ansonsten mit solchen Protokollen so verfahren wie mit den Sitzungsniederschriften: Einwände werden beigefügt.