Gesprächsprotokoll GBR und AG
Hallo zusammen, hat der GBR ein Mitbestimmungsrecht, wie das Protokoll auszusehen hat oder kann der AG vorschreiben, was in diesem als Fazit/ Ergebnis zu stehen hat? wir wollen, dass der AG und der GBR dies am Ende unterschreiben.... der AG wehrt sich natürlich.
Kann man ggf eine "Sekretärin" engagieren? VG
Community-Antworten (4)
12.02.2019 um 01:38 Uhr
Meines Erachtens nach könnt Ihr ein Gesprächsprotokoll / eine Unterschrift des AG nicht gegen seinen Willen durchsetzen. Und da er nicht will ...................
12.02.2019 um 09:16 Uhr
Sekretärin? Ja, Sachmittelbeschluss §40 BetrVG. Machen heute viele, vor allem größere Gremien. Muss aber gut überlegt sein, da man keinen oder wenig Einfluss auf die Auswahl hat. Der Arbeitgeber könnte eine Sekretärin zuteilen, die man vieleicht nicht haben will.
12.02.2019 um 09:35 Uhr
Wenn man sich schon nicht auf das Protokoll einigen kann, scheint es mit der guten Zusammenarbeit nicht weit her zu sein. Sich dann über das Protokoll zu streiten, verbessert das ganze auch nicht.
Verzichtet auf seine Unterschriften und schickt ihm eine Kopie eurer Niederschrift zu.
13.02.2019 um 11:15 Uhr
Im Protokoll sollte nach Möglichkeit das stehen, was das Ergebnis /die Ergebnisse des Zusammentreffens war(en). Wenn hierüber nach dem Treffen Uneinigkeit besteht, dann scheint es nicht gelungen zu sein im Treffen eine Einigkeit herbeizuführen... Daran muss dann vorrangig gearbeitet werden!
Eine Möglichkeit wäre, die erreichten Einigungen bereits im Verlaife des Gespräches zu Papier zu bringen. Dann weiß man während des Gesprächs bereits ob man sich geeinigt hat.
Ansonsten mit solchen Protokollen so verfahren wie mit den Sitzungsniederschriften: Einwände werden beigefügt.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Ersatzmitglied im GBR
ÄlterHallo Ihr Wissenden, hab hier erneut ein Problem mit unserem GBR-V: Ein Kollege und ich sind GBR-Mitglieder. Nun ist Morgen GBR-Sitzung und mein GBR-Kollege hat Urlaub. Der GBR-V hat nun einen and
neuer GBR: Ersatzmitglied zum Vorsitzenden gewählt...
ÄlterDurch Unternehmensfusion haben wir nun ein Unternehmen mit zwei Standorten mit jeweils eigenem BR (1x 9BR-Mitglieder, 1x 3 BR-Mitglieder). Nun soll ein GBR gegründet werden und hierzu fand die kons
BR Gründung seitens des GBR - muss der GBR darauf warten bis sich 3 Leute gefunden haben die sich an den GBR wenden um in dieser BR losen Filale einen BR zu errichten?
ÄlterHallo Guten Morgen, wir sind ein Filialunternehmen im Einzelhandel mit 16 Filialen. Im Stammsitz und 3 weiteren Filalen existiert bereits ein BR, und auch ein GBR: Nun meine Frage ist denn ein GBR
Ersatzmitglied bei Verhinderung der GBR-Vorsitzenden wegen GBR Angelegenheit
ÄlterNoch eine Frage dieses Mal zur BR Arbeit und nicht zur Wahl. Wahlfragen haben wir eh so viele. Sorry dass ich auch eine gestellt habe. Hoffe das ist ok für Euch Kann man ein Ersatzmitglied in folge