Erstellt am 13.06.2007 um 14:27 Uhr von Dame
Hallo Benny,
ja ihr hättet neu wählen müßen!!! §13 Abs. 3 BetrVG.
Es gibt bei euch also keinen gültigen Betriebsrat mehr.
Wahvorstand bilden und schnellstens neue Wahl und diesmal die nächsten Wahlen nicht verschlafen.
Erstellt am 13.06.2007 um 14:31 Uhr von Wichtelmaennchen
Hallo,
§ 13 BetrVG Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
(3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
Heißt Beginn des Zeitraums ist der 01. März, ihr habt am 03.05 gewählt, weniger als 1 Jahr, keine Neuwahlen.
Neuwahlen dann ganz normal im Zeitraum vom 01.3.2010 bis 31.05.2010
Sieht das jemand anders?
Viele Grüße
Erstellt am 13.06.2007 um 14:34 Uhr von RolfH
Ja Wichtelmaennchen, sehe ich auch so. Keine Neuwahl nötig. Erst wieder im richtigen Zeitraum 2010.
Ich denke "Dame" liegt hier falsch
Erstellt am 13.06.2007 um 14:35 Uhr von Wichtelmaennchen
@ Dame...
1. sehe ich, wie geschrieben gaaaanz anders
2. was ist denn ein ungültiger BR?
also ein ungültiger Lottoschein oder so ist klar aber was ist das?>grins<
Viele Grüße
Erstellt am 14.06.2007 um 10:18 Uhr von Dame
@all
Ja gut ich liege falsch, habe wohl nicht ganz richtig die Frage gelesen. Ist ja noch kein Jahr im Amt.
Sorry!
Viele Grüße