Erstellt am 13.06.2007 um 14:13 Uhr von tramdriver
Wird das erste Ersatzmitglied denn oft genug gebraucht? Dann hat er auch Anspruch auf Schulungen. Vgl. Fitting RN 179 zu §37 BetrVG.
Erstellt am 13.06.2007 um 14:40 Uhr von aliasffm
Ja, wird unseres Erachtens oft genug gebraucht (bislang 15 mal), da zugeh. BR-Mitglied oft bei Kunden ist. Aber was ist oft genug? Danke erst mal.
Erstellt am 13.06.2007 um 14:57 Uhr von Wichtelmaennchen
Hallo, leider habe ich nur das hier gefunden:
Die für die Schulung ordentlicher Betriebsratsmitglieder geltenden Grundsätze können auf nur zeitweilig nachrückende Betriebsratsmitglieder nicht uneingeschränkt übertragen werden. Die Erforderlichkeit der Schulung in betriebsverfassungsrechtlichem Grundwissen bei Ersatzmitgliedern ist anders zu beurteilen als bei ordentlichen, ständig heranzuziehenden Betriebsratsmitgliedern. Der Betriebsrat hat stets zu prüfen, ob er seine Arbeitsfähigkeit nicht durch andere ihm zumutbare und den Arbeitgeber finanziell weniger belastende Maßnahmen sicherstellen kann. So kann es dem Betriebsrat im Einzelfall zumutbar sein, einem vorübergehend nachrückenden Ersatzmitglied erforderliche betriebsverfassungsrechtliche Informationen und Erläuterungen bereits mit der Ladung oder in der Sitzung selbst zu geben. Bei vorhersehbarer Abwesenheit ordentlicher Betriebsratsmitglieder muss der Betriebsrat mit größerer Flexibilität bei der Terminierung seiner Sitzungen reagieren. Schließlich spielen beim Schulungsbedarf von Ersatzmitgliedern die zu erwartende Dauer und Häufigkeit der Heranziehung zu Betriebsratsaufgaben eine wesentliche Rolle. Der Betriebsrat hat insoweit unter Berücksichtigung der vorstehenden Grundsätze eine entsprechende Prognose zu erstellen.
(BAG, Beschluss v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00)
Aber dann mal Trick 17 oder wie das heißt: Ein "In house" Seminar.
Kann man ja einfach mal versuchen...dann nimmt das Ersatzmitglied halt zufällig teil.
Nen bisschen Phantasie und ein bisschen weniger § Gereite machte es noch interessanter :-)
Viele Grüße
Erstellt am 13.06.2007 um 17:31 Uhr von DonJohnson
Leider hat Wichtelmännchen nciht ganz unrecht im ersten Absatz. Bei seinem zweiten Absatz ist aber Vorsicht geboten! Denn: ein Innerbetriebliches Seminar kostet wesentlich mehr Geld als ein Seminar außer Haus. Aus diesem Grunde kann der AG diese ablehnen. Solltet ihr aber schon vVerträge abgeschlossen haben, steht ihr dumm daher. Also erst einmal grundsätzlich hat ein Ersatzmitglied wenn er regelmäig an BR Sitzungen teilnimmt die gleichen Rechte. Die Regelmäßigkeit ist aufgrund der Teilnehmerliste nachweisbar. Die Kommentierung des Fitting trifft also voll zu. Wichtig ist halt, dass das Gremium einen Beschluß faßt, dass besagte Mitglied zu einem Seminar zu entsenden. Wenn der AG wiederspriecht, sollte eure Vorgehensweise klar sein: Ihr habt unterschiedliche Rechtsauffassungen, also muß euch einer helfen, der sich aus kennt: Die Vermittlungsstelle ist genau dafür da - wenn die zu keinem Urteil kommt, das Arbeitsgericht. Da der AG dann noch mehr zahlen müßte (ihr habt ja kein Geld und seid nciht zur Kasse zu beten), wird er sicherlich einlenken
Viel Spaß und Erfolg
Don
Erstellt am 13.06.2007 um 19:22 Uhr von betriebsratten
DAS Urteil ist schon was älter....
Heute:
http://www.rechtsanwalt-sandkuehler.de/betriebsverfassungsrecht-3a-anspruch-des-ersatzmitglieds-auf-schulung-_376.html
Erstellt am 14.06.2007 um 08:56 Uhr von paula
@Wichtelmaenchen
"...dann nimmt das Ersatzmitglied halt zufällig teil"
Der Tipp ist hoffentlich nicht ansatzweise ernst gemeint! Wenn der AG dem nicht zustimmt hat das Ersatzmitglied schneller eine Abmahnung als Du schauen kannst.... und das völlig zu recht!
@ Don Johnson
meinst Du mit Vermittlungsstelle evtl. die Einigungsstelle nach § 37 Abs. 6 BetrVG? Die ist hier nicht zuständig, da es sich nicht um die Frage der Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeit handelt. Das ArbG ist hier im Beschlussverfahren zuständig und sonst niemand
Erstellt am 14.06.2007 um 10:44 Uhr von Wichtelmaennchen
@ Vorrschrieber/in
Ich habe doch extra gesagt das man ein bisschen die Phantasie spielen lassen soll. Meine Güte, es gibt doch sooo viele LEGALE MÖGLICHKEITEN...man muss nur mal den Tunnelblick zur Seite packen. Was haben denn BR`s heute noch für Möglichkeiten...hmmm?
Wenn du in einem Großbetrieb bist und der AG nur droht...ey ich verlagere ins Ausland...na dann halt anders.
Weg von der strikten BetrVG und etwas mehr Eigendenken, dann bewegt man sich ganz, ganz sicher auf einem Weg der weder verboten oder sonst etwas ist.
Ich lese hier meitens nur: "Kommentierung" Was ist denn eine Kommentierung?
Ein Urteil? Eine Auslegungssache? Warum soll man nicht für sich selbst eine logische und einfache Lösung finden...Denken ist immer noch die Stärke des Menschen aber dieses bleibt auch nur so lange eine Stärke wie der Mensch auch selber denkt.
Ok das nur mal so :-)
Viele Grüße
Erstellt am 14.06.2007 um 11:04 Uhr von paula
@Wichtelmaennchen
ich bin der letzte der kreative Lösungen abgeneigt ist. Aber wenn man solche Ratschläge gibt sollte man auch auf die Risiken hinweisen. Und mit dem Arbeitsverhältnis eines Kollegen zu spielen halte ich für äußerst bedenklich
das nur mal so :-)