Auch ich möchte dazu gehören -brauche eure Hilfe zu Fragen der BR-Wahl
Guten Abend,habe einige Frage als Neuling und benötige ganz dringend Ihre Hilfe.
Wir sind ein Unternehmen,mit knapp 985 Mitarbeitern.Die anstehenden Betriebsratswahlen...werden mit dem Verfahren der Listenwahl abgewickelt.Es exestieren insgesamt vier Liste im Unternehmen.Eins der Listen möchte ich mit mehreren Kollegen aufstellen lassen.Wird sin in keiner Gewerkschaft organiesiert und wollen es auch nich sein.Parallel dazu gibt es Kollegen ein anderen Wahlliste die bei Verdi organiesiert sind und von etlichen Vorraussetzungen sprechen,die man als Neuling erfüllen müsste,um überhaupt an der Wahl zu nehmen.
Frage 1: Darf ich überhaupt eine Listenwahl ins Leben rufen und diese an erster Stelle besetzen...wenn ich eine leitende Tätigkeit im Unternehmen besitze.....???
Frage 2: Ist es Notwenidg,wie mir von den Verdi.Kollegen auferlegt worden ist, 100 Unterschirften von anderen Arbeitnehmern vor zu legen,um überhaupt zur Wahl zugelassen zu werden.....????
Frage 3: Wieviel der benötigten Stimmen,sind Notwenidig,wenn Sie denn überhaupt Vorraussetzung sind...um zur Listenwahl zugelassen zu werden....?????
Frage4: Wenn eine bestimmte Anzahl anUnterschrift benötigt wird,entspricht es der Wahrheit,das gewerkschaftlich organiesierte Mitarbeiter, die unter anderem eine Wahlkonkurenz darstellen, keine Unterschirften benötigen...???? Wenn Ja.....stellt es doch einen direkten Vorteil den gewerkschaftlich organiesierten Kollegen...wo bleiben dort die gleichen Vorraussetzungen einer gleichbehandelten Wahl.
Community-Antworten (3)
02.04.2008 um 02:48 Uhr
Die Fragen lassen erkennen, daß ein Mindestmaß an Wissen über Betriebsratswahlen fehlt. Es macht fast keinen Sinn, konkret darauf einzugehen. Lies doch einfach mal das Betriebsverfassungsgesetz und die Wahlordnung.
02.04.2008 um 10:14 Uhr
Ach Abakus, ein bisschen Hilfe wäre doch gerade bei so unbeschriebenen Blättern nicht schlecht.
Also Sudak, Die Liste muss von mindestens 50 Kollegen unterschrieben sein §14 Abs.4 BetrVG. Im gleichen §en im Absatz 5 steht das mit der Gewerkschaft. Die Frage nach der leitenden Tätigkeit kann dir so keiner beantworten, die Antwort auf die Frage gibt dir vielleicht der §5 BetrVG. Nicht jede leitende Tätigkeit ist die eines leitenden Angestellten. ;-) Ansonsten muss der Wahlvorstand prüfen ob eure Liste für die Wahl zugelassen wird oder nicht. Wenn der Wahlvorstand neutral ist, was er eigentlich sein sollte, dann wird dir dieser auch Auskunft über die Modalitäten geben.
02.04.2008 um 10:45 Uhr
@Abakus, nicht zu vergessen, jeder von uns hat sich irgendwann mal mit dem Thema Betriebsrat und wie das alles läuft befasst....... :-))
@Sudak, da hat man dich aber ganz schön vergackeiert und du bist "beinah" drauf reingefallen. Dein jetztiger Kenntnisstand kannst du nur ändern, wenn du dir mal die Wahlordnung vorknöpfst, denn nur die garantiert dir eine Wissensstand, den du für dein Vorhaben brauchst.
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