Fragen zur Betriebsratgründung
Hallo
Wir möchten einen Betriebsrat gründen. Leider sind wir uns absolut nicht sicher wie wir das angehen sollen. Unser Unternehmen hat seinen Firmensitz in der Nähe von München, hat aber in ganz Deutschland ca 500 Filialen. Jede Filiale hat wiederum 5-10 Angestellte und überall wird nach dem selben System gearbeitet bzw die Arbeitsbedingungen sind überall die selben. Nun stellen sich uns einige Fragen wie wir das anzugehen haben. Es muss doch nicht jede Filiale seinen eigenen BR haben, oder? Es wird ja überall gleich gearbeitet und man könnte mit einem großem BR alle Filialen abdecken. Zudem sind wir in NRW, also weit weg vom Firmensitz. Muss der BR beim Firmensitz sein oder spielt das keine Rolle? Oder ist es evtl möglich einen BR zu gründen, der ein gewisses Gebiet gut abdecken kann? Z.B. für jedes Bundesland einen. Gibt es da nur eine Möglichkeit einen BR zu gründen oder hat man da ein paar Freiheiten bezüglich Standort und Zuständigkeitsbereich?
Falls wir Hilfe von einem Fachmann benötigen, wovon ich ausgehe. Müssten wir für die Hilfe aus eigener Tasche zahlen oder übernimmt der Arbeitgeber auch dafür schon die Kosten?
Das ist erstmal das Erste was uns in den Sinn gekommen ist bevor wir uns weitere Fragen stellen. Ich hoffe Ihr könnt uns da ein wenig Starthilfe geben.
LG DagobertG
Community-Antworten (3)
15.03.2018 um 00:52 Uhr
Also Hilfe bei der Gründung eines Betriebsrates bekommt ihr bei der für euch zuständigen Gewerkschaft. Und diesen Fachmann müsst ihr nicht bezahlen.Wenn ihr für euer gesamtes Filialnetz Vereinbarungen mit der Geschäftsführung treffen wollt, ist es sicher ratsam den (Gesamt)Betriebsrat beim Arbeitgeber zu haben.
15.03.2018 um 05:45 Uhr
Ob in jeder Filiale gleiche Arbeitsbedingungen sind spielt keine Rolle. Es macht keinen Sinn einen BR in Düsseldorf zu haben, der für die Kollegen in München oder Hamburg zuständig sein soll. Geht zur Gewerkschaft und lasst euch dort beraten.
15.03.2018 um 09:41 Uhr
Ich rate auch zum Kontakt zur Gewerkschaft.
Eine kleine Übersicht in (hoffentlich) verständlichen Worten : www.bzo-wissen.de
Verwandte Themen
Fristen für Aushänge des Wahlvorstandes
ÄlterIch arbeite in einem Betrieb mit etwas mehr als 100 Beschäftigten ( also normales Wahlverfahren ) in dem gerade ein Betriebsrat gegründet werden soll. ( Bisher hatten wir keinen ). Am vergangenen Mitt
Wahlberechtigte Mitglieder 2 Praxen
ÄlterHallo, folgende Fragestellung: Es geht um die Betriebsratgründung in einer therapeutischen Praxis. Wir haben zwei Praxen in einem Stadtteil (Luftlinie ca. 500m) mit insgesamt 5 wahlberechtigten Thera
Angst vor Betriebsratgründung bei 180 Mitarbeitern
ÄlterHallo, unser betrieb besteht aus 180 mitarbeitern und hat KEINEN BETREIBSRAT!!!! Nun möchte ich gerne einen gründen und habe schon mit mitarbeitern gesprochen. Diese haben Angst A) das wenn der c
Betriebsratgründung am 10.7.
Älterhallo zusammen, wir wählen am 10.7.2010 einen einköpfigen betriebsrat. auf unserer wählerliste von der gf stehen auch unter 18 jährige.müssen wir die beiden kolleginnen streichen weil sie garnich
Betriebsratgründung nach Kündigung / Bekanntgabe der Schließung möglich ?
ÄlterHallo! Macht es noch Sinn einen Betriebsrat ins Leben zu rufen wenn bereits Kündigungen erfolgt sind und die Firma bzw. der Standort aus betrieblichen Gründe geschlossen werden soll ? Oder hätte de