Ist AR-Sitzung Arbeitszeit?
Hallo Kollegen und -innen, für AR-Tätigkeit wird ein Sitzungsgeld und eine Vergütung bezahlt. Ist die Vorbereitung auf die AR-Sitzung und die AR-Sitzung für die AN-Vertreter trotzdem Arbeitszeit?
Community-Antworten (1)
14.06.2007 um 16:24 Uhr
Deine Fragen können mit JA beantwortet werden. Es besteht ein Recht auf Freistellung und Lohnfortzahlung. Der Arbeitnehmervertreter hat sich wie ein Betriebsratsmitglied beim Vorgesetzten zur Vorbereitung oder AR Sitzung abzumelden. Zur rechtlichen Begründung des Freistellungsrechtes läßt sich auf § 76 Abs. 2 BetrVG 1972 letzter Satz verweisen. So kann sicher gestellt werden das Arbeitnehmervertreter in Ihrer Tätigeit nicht gestört oder behindert werden. Noch dazu einen Literaturhinweis. Das Buch heißt AUFSICHTSRATSPRAXIS von Köster, Kittner und Zachert erschienen im BUND Verlag.
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