Erstellt am 12.06.2007 um 23:50 Uhr von hans
hallo sahalt,
bzgl. ob gehalt angegeben werden muss oder nicht... wird du auch hier verschiedene meinungen finden.
imso ist das konkrete gehalt nicht bei der einstellung anzugeben. ( erfahren werdet ihr es aber so oder so über den einblick in die gehaltlisten, das ist punkt 2)
zu prüfen ist in punkt 1 die betriebsverräglichkeit und das keiner benachteiligt wird. also ist die tarifgruppe anzugeben und die sonderzulagen (dienstwagen etc.).
wenn der ArG noch ne schüppe draufpackt (AT'ler), ist das sein bier.
zu punkt 2 - hier geht's dann ja darum, dass kollektive verteilungen auch kollektiv sind. um das zu prüfen, (und ob ggf. ansprüche aus dem tarif für AT'ler nicht gelten und AT'ler wirklich AT'ler sind) braucht ihr natürlich konkrete zahlen. wie geschrieben - das geht aber gesondert nach 80, nicht nach 99.
grüsse, hans
Erstellt am 13.06.2007 um 09:13 Uhr von sohalt
Danke erstmal...
Das hilft mir schon ein Stückchen weiter.