Erstellt am 11.02.2019 um 08:19 Uhr von Kratzbürste
Wo ist dein Problem? Sage doch einfach nein - und das Gremium steht hoffentlich hinter dir und verweigert die Zustimmung beim 103.
Erstellt am 11.02.2019 um 08:28 Uhr von Cyber99
@Chisum
nur um sicher zu gehen. Soll die Abteilung in ein anderes Werk desselben Unternehmens verlagert werden, oder sollen die Mitarbeiter in einem anderen Unternehmen sprich bei der Mutter beschäftigt werden. Das wären dann zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.
Erstellt am 11.02.2019 um 09:29 Uhr von Chisum
Sorry, wenn ich meine Email nicht ganz eindeutig formuliert habe. Wir sprechen hier über eine Verlagerung und nicht um eine Schließung der Betriebsabteilung. Ferner kommt hinzu, dass wir als GmbH eigene Arbeitserträge besitzen und nicht bei unserer Mutter beschäftigt sind. Somit als Antwort auf die Frage von Cyber99: ...in einem anderen Unternehmen, sprich bei der Mutter. Es könnte jedoch sein, dass wir einen Arbeitsvertrag bei der Mutter angeboten bekommen.
Gruß, Chisum
Erstellt am 11.02.2019 um 10:14 Uhr von Pjöööng
Für mich ist der ganze Beitrag unverständlich! Die Aufgaben werden verlagert, die Abteilung aber nicht geschlossen? Bleibt ein Teil der Aufgaben also bei Euch?
Erstellt am 11.02.2019 um 10:46 Uhr von chisum
Hätte jetzt nicht gedacht, dass ich mich so unverständlich ausdrücke!?
Also...
Im Zuge der Neuausrichtung unserer Mutter-Fa. sollen die Produktionsstandorte in Deutschland neu ausgerichtet werden. Das heißt, dass die Produkte auf unterschiedliche Standorte verteilt werden. Das gilt dann im Zweifel auch für einzelne Betriebsabteilungen. In meinem Fall wäre das die Situation, dass ich in eine 100 km entf. Standort umziehen müsste. Unsere Betriebsabteilung würde dann nur der Betriebsabteilung in 100 km Entf. angeschlossen. Da ich BRV bin und auch noch einen eigenen Arbeitsvertrag habe und die am oben Standort eine anderen, kommt die Frage auf.
Ich hoffe dass die Sachlage jetzt deutlich geworden ist!?
Gruß Chisum
Erstellt am 11.02.2019 um 11:06 Uhr von Pjöööng
Sorry, auch damit wird es nicht klar.
Es gibt also eine "Mutter", nennen wir sie "M".
Diese Mutter hat ein oder mehrere Tochterunternehmen, nennen wir sie "T1" bis "Tx"
Jedes dieser Tochterunternehmen hat ein oder mehrere Betriebe, nennen wir diese "TnB1" bis "TnBy".
(n, x und y sind natürliche Zahlen).
Du arbeitest im Betrieb "T1B1". Die Aufgaben Deiner Abteilung sollen in Zukunft bei "M" erledigt werden? Richtig?
Dann würde man doch diese Abteilung bei "T1B1" schließen? Damit würde Dein Arbeitsplatz bei T1B1 entfallen!
Gibt es denn bei "T1B1" noch Aufgaben die Du erfüllen könntest und auf die Dich Dein Arbeitgeber Kraft Direktionsrecht versetzen könnte?
Erstellt am 11.02.2019 um 11:06 Uhr von Cyber99
Also nachdem wir jetzt wissen, dass die Beschäftigung bei der Mutter erfolgen soll, reden wir nicht mehr über eine Versetzung sondern über eine Betriebsänderung gem. §111 BetrVG. Dieser Umfasst auch die Stilllegung von wesentlichen Betriebsteilen und es muss gem. §112 ein Interessenausgleich/Sozialplan durchgeführt werden.
Wir reden hier über zwei verschiedene Unternehmen und folglich über verschiedene Arbeitsverträge. Die Tatsache dass es sich um eine Mutter-Tochter-Beziehung handelt spielt dabei gar keine Rolle.
Es ist zwar schön, wenn allen Mitarbeitern bei der Mutter neue Arbeitsverträge angeboten werden - doch Vorsicht! Erhalten tatsächlich alle Mitarbeiter einen neuen Vertrag oder nimmt man nur die "Guten" mit. Dann stellt sich auch die Frage nach den Nachteilen, die den Mitarbeitern entstehen - mal schnell den Arbeitsort um 100 km verlegen, das geht nur bei den wenigsten. Das spricht klar für einen Sozialplan.
Die ursprüngliche Frage von Chisum galt allerdings dem Thema Versetzung und Kündigungsschutz des BRV. Da kommt sicher §103 BetrVG zum Tragen. Eine ordentliche Kündigung eines BR geht ja nicht.
BRV und BR sollten in einem solchen Fall aber nicht auf sich selbst schauen, sondern dafür sorgen, dass es zu einem vernünftigen Interessenausgleich für alle betroffenen Kollegen kommt.
Erstellt am 11.02.2019 um 12:17 Uhr von Chisum
Hallo Cyber99 und Pjöööng,
zunächst noch einmal besten Dank für Eure Antworten.
Die von Cyber99 beantworte hier schon einiges. Zur Info für Pjöööng:
Unsere Mutter beschäftigt 5 Standorte in Deutschland. Wir sind einer davon. Da wir alle das gleiche produzieren bzw. den gleichen Verwendungszeck hat, jedoch nur unterschiedliche Konstruktionseigenschaften ( eigene Marken) aufweist, sitzen wir in einem Boot. Man überlegt halt jetzt, dass einige Betriebsabteilungen zentralisiert werden könnten. Und in so einer arbeite ich. Jetzt kann sich natürlich jeder vorstellen, dass sich die betreffenden Kolleginnen und Kollegen Gedanken über die Zukunft machen.
Da ich zusätzlich noch BRV bin ging es mir pers. zunächst um meine Position. Das heißt natürlich auch, dass ich mir Gedanken um meine Kollegen mache.
Gruß, Chisum
Erstellt am 11.02.2019 um 13:28 Uhr von celestro
@ Cyber99
Vorsicht. § 111 BetrVG sagt:
"Als Betriebsänderungen im Sinne des Satzes 1 gelten
1. Einschränkung und Stillegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
2. Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
3. Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben,
4. grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen,
5. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren."
ob dies überhaupt zutrifft, kann hier niemand beurteilen.
Erstellt am 11.02.2019 um 13:40 Uhr von Cyber99
@celestro
Da hast du natürlich Recht. Man geht normalerweise von einem wesentlichen Betriebsteil aus, wenn 10% der Belegschaft betroffen sind oder wenn dieser Betriebsteil von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung für das Unternehmen ist. Das ist wieder dehnbar. Im Zweifel entscheidet es dann das Arbeitsgericht.
Erstellt am 11.02.2019 um 14:23 Uhr von Pjöööng
Zitat (Cyber99):
"Man geht normalerweise von einem wesentlichen Betriebsteil aus, wenn 10% der Belegschaft betroffen sind oder wenn dieser Betriebsteil von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung für das Unternehmen ist."
Hat sich da etwas in der jüngeren Vergangenheit geändert?