Änderungskündigung - wie schaut es aus, wenn man die Änderungskündigung schon unterschrieben hat?
Hallo Kollegen/innen,
wie schaut es aus, wenn man die Änderungskündigung schon unterschrieben hat.
Kann man trotzdem den AG fragen ob er einen Kündigen würde um Geld zu bekommen.
Gruß Gerda
Community-Antworten (1)
12.06.2007 um 15:15 Uhr
Natürlich kannst Du Ihn fragen. Aber einen Anspruch auf Rücknahme der Änderungskündigung besteht so erstmal nicht. Eine andere Möglichkeit besteht evtl. darin, die Änderungskündigung anzufechten. Dazu sind aber bestimmte Vorraussetzungen notwendig. Da diese aber aller Wahrscheinlichkeit für Deinen Fall nicht zutreffen, wirst Du leer ausgehen. Eine andere Frage ist natürlich: Warum hast Du denn erst eine Änderungskündigung angenommen, wenn Du diese gar nicht "haben" wolltest? Wieso hast Du Dir mit Deiner Unterschrift nicht erstmal Zeit gelassen(3 Wochen) um diese überprüfen zu lassen? Gruß ego112
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