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Nachrücken von Stellvertretern

T
Thomas211
Feb 2019 bearbeitet

Hallo Forum,

folgende Frage stellt sich mir. Im einstufigen Wahlverfahren (bis 50 Wahlberechtigte) gibt es zwei Wahlen. Bei der zweiten Wahl einigten sich die Anwesenden zwei Stellvertreter zu Wählen ( bei 3 Kandidaten) Nun ist es so das die SBV vorzeitig ausscheidet. 1 Vertreter wird SBV, 2 Vertreter wird 1 Vertreter. Soweit alles klar. Wie verhält es sich aber mit dem 3 Kandidaten der bei der Wahl nichts erhielt ? Wird er somit automatisch 2 Vertreter ?

MfG

29901

Community-Antworten (1)

K
kratzbürste

09.02.2019 um 20:18 Uhr

Keine Stimme - nicht gewählt.

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