Hallo Forum,

folgende Frage stellt sich mir. Im einstufigen Wahlverfahren (bis 50 Wahlberechtigte) gibt es zwei Wahlen. Bei der zweiten Wahl einigten sich die Anwesenden zwei Stellvertreter zu Wählen ( bei 3 Kandidaten) Nun ist es so das die SBV vorzeitig ausscheidet. 1 Vertreter wird SBV, 2 Vertreter wird 1 Vertreter. Soweit alles klar. Wie verhält es sich aber mit dem 3 Kandidaten der bei der Wahl nichts erhielt ? Wird er somit automatisch 2 Vertreter ?

MfG