außerordentliche kündigung eines Betriebsrates??
hallo zusammen. eine frage, ich wälze schon allle bücher kann aber so nichts passendes finden. ist eine einmalige beleidigung eines arbeitskllegen in einer fabrik, ein grund ein mitglied des betriebsrates "außerordentlich" zu kündigen?
Community-Antworten (5)
12.06.2007 um 09:59 Uhr
derNeue, bevor ein BRM gekündigt werden kann, müsste das Gremium zustimmen. Wenn es sich um eine einmalige Beleidigung handelt und nicht um Mobbing oder Tätlichkeit, wird es diese Zustimmung ja wohl nicht geben, oder?
Hier ist etwas zu Beleidigung und Kündigung: http://www.ra-kotz.de/beleidigung2.htm
12.06.2007 um 10:12 Uhr
Hallo, Vorgesetzte sind auch Kollegen und haben Beleidigungen nicht gerne. Es gibt Beleidigungen da kann eine außerordentliche Kündigung durchaus gerechtfertigt sein. Betriebsratsmitglieder geniesen besondere Kündigungsschutzrechte haben aber keinen Freibrief. Man müsste dazu schon Näheres erfahren um was für eine Beleidigung es sich handelt und wer der Betroffene ist. Ausländerfeindlichkeiten oder Diskriminierung von Mitarbeitern hat der Geschäftsführer nach dem AGG zu ahnden und dies könnte gegebenfalls bis zur Kündigung führen. Du merkst, hier ist alles offen und Ferndiagnosen sind schwierig. Vielleicht war alles gar nicht so deftig und man kommt auch mit einer Abmahnung aus. Der BR Vorsitzende sollte hier auf jeden Fall das Gespräch mit der Geschäftsführung suchen.
12.06.2007 um 10:19 Uhr
derneue, schön das der neue den alten hilft. Im ernst, so wirst du nie eine "Klärende" Antwort finden.
Beleidigungen, sind je nach art und weise , für den einen Hart und für den Anderen nicht so schlimm ... ist wohl immer "ansichtssache" wann ist eine Beleidigung eine Beleidigung, und dürfen sich Kollegen unter ein ander Beleidigen ,auch wenn es die Kollegen nicht stört , Kunden aber davon etwas mit bekommen könnten ???
Fragen über fragen .... Wie gut das es ein Arbeitsgericht gibt, welches für sowas zuständig ist und für klärung sorgt !
12.06.2007 um 10:36 Uhr
der neue,
gucks du .... Waschbären vorm Richter .-)
Bezeichnung eines Kollegen als „Feigling“ ist kein Kündigungsgrund
Ein wichtiger Grund für die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist nicht darin zu sehen, dass er im Anschluss an eine Betriebsratssitzung einen Betriebsratskollegen als „großen Feigling“ bezeichnet. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschieden.
Im Anschluss an eine Betriebsratssitzung, die nicht ohne Auseinandersetzung vonstatten ging, sagte ein Betriebsratsmitglied zu einem Kollegen er sei ein „großer Feigling“ und habe „keine Ahnung“. Dies nahm der Arbeitgeber zum Anlass, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen. Hiergegen klagte der Beschäftigte.
Mit Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts sei es zwar zutreffend, dass grobe Beleidigungen eine Kündigung rechtfertigen können. Hier habe das Betriebsratsmitglied jedoch weder Arbeits- noch Betriebsratskollegen in besonders ehrverletzender Form beleidigt. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falls stellten die gemachten Äußerungen keinen Grund für eine fristlose Kündigung dar.
LAG Hamm, Az.: 10 Sa 775/06
Gibt Räte , da steigt die Stimmung erst nach der Sitzung :-)) Was sollte ein BRm in meinen Rat haben ??? Mega dickes fell !! oder die Richtige einstellung zu den AN´s .-)
12.06.2007 um 10:53 Uhr
Hallo Wascdhbär...Du Tier :-)
In dem Urteil wurde noch ergänzt, dass auch die Bemerkung, ein anderes BR Mitglied sei "zu dumm um Betriebsrat zu sein" kein Anlass für eine fristlose ist *lach
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