Hallo

Wir haben folgendes Problem :

Im November 2006 wurden Mitarbeiter betriebsbedingt gekündigt.

Im März 2007 wurde einer der gekündigten Mitarbeiter aufgefordert sich in einer bestimmten Leiharbeitsfirma zu bewerben - andernfalls wäre dem ehemaligen Kollegen auch noch das Arbeitslosengeld gekürzt worden !

Über die Leiharbeitsfirma wird der Kollege nun schon fast drei Monate im Betrieb auf seinem ehemaligen Arbeitsplatz beschäftigt.

Damit wurde das Verbot Arbeitnehmer die einmal fest im Unternehmen tätig waren, danach befristet zu beschäftigen unterlaufen.

Eine Anhörung des Betriebsrates fand nicht statt, eine Zustimmung liegt nicht vor !

Der Betriebsrat möchte die Sache natürlich nicht auf dem Rücken des betroffenen Arbeitnehmers austragen.

Wie könnte man sich in dieser Angelegenheit verhalten ?