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erst gekündigt, dann Leiharbeit ???

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McRat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Wir haben folgendes Problem :

Im November 2006 wurden Mitarbeiter betriebsbedingt gekündigt.

Im März 2007 wurde einer der gekündigten Mitarbeiter aufgefordert sich in einer bestimmten Leiharbeitsfirma zu bewerben - andernfalls wäre dem ehemaligen Kollegen auch noch das Arbeitslosengeld gekürzt worden !

Über die Leiharbeitsfirma wird der Kollege nun schon fast drei Monate im Betrieb auf seinem ehemaligen Arbeitsplatz beschäftigt.

Damit wurde das Verbot Arbeitnehmer die einmal fest im Unternehmen tätig waren, danach befristet zu beschäftigen unterlaufen.

Eine Anhörung des Betriebsrates fand nicht statt, eine Zustimmung liegt nicht vor !

Der Betriebsrat möchte die Sache natürlich nicht auf dem Rücken des betroffenen Arbeitnehmers austragen.

Wie könnte man sich in dieser Angelegenheit verhalten ?

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Community-Antworten (7)

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Mona-Lisa

11.06.2007 um 23:43 Uhr

@McRat, da werdet ihr nicht viel Chancen haben, der ehemalige Mitarbeiter ist bei einer anderen Firma angestellt und im Auftrag dieser in der alten Firma gelandet....

Was mir bei solchen Aktionen stinkt ist, dass er die selbe Arbeit um weit weniger Lohn ausübt.... >:-(

M
McRat

11.06.2007 um 23:54 Uhr

Hallo

Der Mitarbeiter ist zur Zeit im Betrieb fest eingegliedert, dadurch greift natürlich die Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates nach §99, eine Anhörung hat jedoch nicht stattgefunden.

Das Leiharbeitsverhältnis wurde nur zu dem Grund begründet, um damit das Verbot einer befristeten Beschäftigung nach dem Teilzeit und Befristungsgesetz zu unterlaufen.

Unserer Meinung nach handelt es sich der Sache nach um eine befristete Beschäftigung.

H
hans

11.06.2007 um 23:55 Uhr

Ohne "auf dem Rücken des AN" wird's schwierig, den belegen müsst ihr das schon.

Aber mal ausseinander...

a) wieso kann dem AN das Arbeitslosengeld gekürzt werden, wenn er sich nicht in der bestimmten Verleihfirma bewirbt? Wie war da die Arbeitsagentur mit im Spiel und welchen Interessenausgleich gab es? b) wenn der Kollege über die Zeitarbeit kommt, ist er nicht bei Euch angestellt, widerspricht also nicht Teilzeitbefristung... c) die Einstellung unterliegt dem 99'er. Wenn ihr nicht angehört worden seit, ist die Einstellung nichtig. ArG schriftlich informieren. d) welche Ziele verfolgt ihr? Wollt ihr als BR ernst genommen werden oder das der Kollege wieder seinen "alten" Job bekommt? Was ergibt den die Anhörung zur damaligen Kündigung - welche Betriebsbedingten Gründe lagen vor und was hat sich daran geändert, das der Kollege nun wieder "voll" beschäftigt werden könnte....?

Wie Du siehst - nicht so einfach, es fehlen einfach Hintergrundinformationen.

M
McRat

12.06.2007 um 00:03 Uhr

Hallo

Zu a) Der Arbeitnehmer war zu diesem Zeitpunkt schon arbeitslos und mußte sich von daher auf die angebotene Stelle bewerben.

zu d) wir verfolgen beide Ziele

B
biberrat

12.06.2007 um 11:31 Uhr

Hallo McRat,

gab es einen Sozialplan?

MA wurde betriebsbedingt gekündigt?

Was haltet Ihr als BR eigentlich davon, solche MA bei besserer

Auftragslage wwieder vorrangig einzustellen.Anstatt als

Leiharbeitnehmer.

Es ist zum Mäusemelken!!

Gruss

biberrat

M
McRat

12.06.2007 um 20:51 Uhr

Hallo

Einen Sozialplan gab es nicht, da sich der Betrieb auf §112a Abs2 BetrVG berufen hat.

"§ 112 Abs. 4 und 5 findet keine Anwendung auf Betriebe eines Unternehmens in den ersten vier Jahren nach seiner Gründung."

Leider war die "Neugründung" zu diesem Zeitpunkt noch in dieser Frist.

Eine Festeinstellung statt Leiharbeit haben wir natürlich umgehend eingefordert !

Leider ist es uns noch nicht gelungen dieses auch durchzusetzen, da der AG diesbezüglich nicht mitmacht.

Auf eine direkte Konfrontation wollten wir es nicht ankommen lassen.

Mit freundlichem Gruß McRat

M
mille

12.06.2007 um 21:34 Uhr

Hallo McRat,

hier mal ein interessanter Link zum Thema Leiharbeit als Handlungshilfe für den BR.

http://kinonetzwerk.verdi.de/ta_kino/data/Zeitarbeit_BRInformation

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