Erstellt am 11.06.2007 um 21:43 Uhr von Mona-Lisa
@McRat,
da werdet ihr nicht viel Chancen haben, der ehemalige Mitarbeiter ist bei einer anderen Firma angestellt und im Auftrag dieser in der alten Firma gelandet....
Was mir bei solchen Aktionen stinkt ist, dass er die selbe Arbeit um weit weniger Lohn ausübt.... >:-(
Erstellt am 11.06.2007 um 21:54 Uhr von McRat
Hallo
Der Mitarbeiter ist zur Zeit im Betrieb fest eingegliedert, dadurch greift natürlich die Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates nach §99, eine Anhörung hat jedoch nicht stattgefunden.
Das Leiharbeitsverhältnis wurde nur zu dem Grund begründet, um damit das Verbot einer befristeten Beschäftigung nach dem Teilzeit und Befristungsgesetz zu unterlaufen.
Unserer Meinung nach handelt es sich der Sache nach um eine befristete Beschäftigung.
Erstellt am 11.06.2007 um 21:55 Uhr von hans
Ohne "auf dem Rücken des AN" wird's schwierig, den belegen müsst ihr das schon.
Aber mal ausseinander...
a) wieso kann dem AN das Arbeitslosengeld gekürzt werden, wenn er sich nicht in der bestimmten Verleihfirma bewirbt? Wie war da die Arbeitsagentur mit im Spiel und welchen Interessenausgleich gab es?
b) wenn der Kollege über die Zeitarbeit kommt, ist er nicht bei Euch angestellt, widerspricht also nicht Teilzeitbefristung...
c) die Einstellung unterliegt dem 99'er. Wenn ihr nicht angehört worden seit, ist die Einstellung nichtig. ArG schriftlich informieren.
d) welche Ziele verfolgt ihr? Wollt ihr als BR ernst genommen werden oder das der Kollege wieder seinen "alten" Job bekommt? Was ergibt den die Anhörung zur damaligen Kündigung - welche Betriebsbedingten Gründe lagen vor und was hat sich daran geändert, das der Kollege nun wieder "voll" beschäftigt werden könnte....?
Wie Du siehst - nicht so einfach, es fehlen einfach Hintergrundinformationen.
Erstellt am 11.06.2007 um 22:03 Uhr von McRat
Hallo
Zu a) Der Arbeitnehmer war zu diesem Zeitpunkt schon arbeitslos und mußte sich von daher auf die angebotene Stelle bewerben.
zu d) wir verfolgen beide Ziele
Erstellt am 12.06.2007 um 09:31 Uhr von Biberrat
Hallo McRat,
gab es einen Sozialplan?
MA wurde betriebsbedingt gekündigt?
Was haltet Ihr als BR eigentlich davon, solche MA bei besserer
Auftragslage wwieder vorrangig einzustellen.Anstatt als
Leiharbeitnehmer.
Es ist zum Mäusemelken!!
Gruss
biberrat
Erstellt am 12.06.2007 um 18:51 Uhr von McRat
Hallo
Einen Sozialplan gab es nicht, da sich der Betrieb auf §112a Abs2 BetrVG berufen hat.
"§ 112 Abs. 4 und 5 findet keine Anwendung auf Betriebe eines Unternehmens in den ersten vier Jahren nach seiner Gründung."
Leider war die "Neugründung" zu diesem Zeitpunkt noch in dieser Frist.
Eine Festeinstellung statt Leiharbeit haben wir natürlich umgehend eingefordert !
Leider ist es uns noch nicht gelungen dieses auch
durchzusetzen, da der AG diesbezüglich nicht mitmacht.
Auf eine direkte Konfrontation wollten wir es nicht ankommen lassen.
Mit freundlichem Gruß
McRat
Erstellt am 12.06.2007 um 19:34 Uhr von mille
Hallo McRat,
hier mal ein interessanter Link zum Thema Leiharbeit als Handlungshilfe für den BR.
http://kinonetzwerk.verdi.de/ta_kino/data/Zeitarbeit_BRInformation