Interne Stellenausschr.-wann gibt der BR sein OK?
Hallo zusammen, nun möchte auch ich gerne mal eine Frage stellen. Bei uns wurde eine Stelle intern vor 4 Wochen ausgeschrieben. Bisher habe nur ich mich darauf beworben. Ich hatte bereits ein Gespräch mit dem zukünftigen Chef. Haben von ihm und seinem Vorgesetzten ein mündl. OK. Allerdings kann ich erst etwas schriftlich bekommen, sobald auch der Betriebsrat dem zugestimmt hat. Wie warscheinlich ist das, da ich hierbei eine Sprosse auf der Karriereleiter überspringe, dass der BR dem zustimmt? Und auf was legt er besonderen Augenmerk?
Schonmal vielen Dank für Eure Antwort!
Community-Antworten (6)
11.06.2007 um 21:48 Uhr
Marry, das wird schwierig, Dir hier eine Antwort zu geben, da jeder BR anders ist und Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden müssen. Es gibt fünf Gründe, einer Einstellung/Versetzung nicht zuzustimmen. Die kann der BR für Verweigerung anführen, es kommt nun auf Deinen BR an, ob er einen Grund findet oder finden will um der Einstellung/Versetzung nicht zuzustimmen.
Die Gründe: Aus § 99 Abs.2, BetrVG (2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn
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die personelle Maßnahme gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Unfallverhütungsvorschrift oder gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche Entscheidung oder eine behördliche Anordnung verstoßen würde,
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die personelle Maßnahme gegen eine Richtlinie nach § 95 verstoßen würde,
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die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten,
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der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist,
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eine nach § 93 erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist oder
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die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass der für die personelle Maßnahme in Aussicht genommene Bewerber oder Arbeitnehmer den Betriebsfrieden durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigung, stören werde.
11.06.2007 um 21:53 Uhr
Hallo Lotte, vielen Dank schonmal für Deine Antwort! Aber wenn ich mir den Gesetzestext durchlese, entdecke ich keinen Part, der auf meine Situation zutrifft. Kannst Du mir in etwa sagen, wie oft der BR ablehnt prozentual gesehen? Sprich, ob man sich da ernsthaft Gedanken machen muss, wenn schon die andern "Parteien" zugestimmt haben!
Viele Grüße Marry
11.06.2007 um 22:00 Uhr
Marry, mach Dich nicht verrückt!
11.06.2007 um 23:41 Uhr
@Marry,
warum fragst Du nicht einfach mal Deinen BR :-) So lernst man die gewählten Vertreter auch mal kennen... Aber neben den von Lotte beschrieben Ablehnugsgründen, wurde die Stelle /nur/ intern ausgeschrieben? Denn die Entscheidung, welcher Bewerber -intern oder extern- genommen werden soll und ob überhaupt, trifft nicht der BR, sondern der ArG. Der BR prüft "nur", ob der Bewerber auch "betriebsverträglich" ist.
12.06.2007 um 09:05 Uhr
Hallo Hans,
das ist eine gute Idee...allerdings ist das hierfür schon etwas spät. Die Stellenausschreibung ist noch diese Woche in unserem internen Stellenverzeichnis. Nächste Woche müsste dann der BR wohl schon tagen. Aber für die Zukunft werde ich mir das auf jeden Fall mal vormerken.
Achso...der BR prüft nur...Ich dachte, dass er da ein wichtiges Mitentscheideorgan ist und, dass ohne seine Zustimmung keiner eingestellt werden kann!?
Die Stelle wurde "nur" intern ausgeschrieben!
12.06.2007 um 10:19 Uhr
Hallo Marry! Wie hans schon geschrieben hat die Einstellung nimmt der Arbeitgeber vor, nicht der Betriebsrat. Sprich einfach mal mit jemandem vom Betriebsrat, das sind deine Leute, zu spät ist es dafür nie, auch wenn die Aushangpflicht noch besteht. Mach dich nun nicht verrückt. Lotte hat das schon alles sehr gut beschrieben. Es gibt keine prozentuale Ablehnung!
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