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gekündigt - muss AN Urlaubsgeld zurückbezahlen?

A
Anita
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum

bei uns hat ein MA gekündigt. Wir bekamen jetzt Urlaubsgeld. Muss der MA sein UG zurückbezahlen? Eine Regelung gibt es bei uns nicht - weder im Tarif noch als Betriebsvereinbarung.

Danke für die HIlfe gruß Anita

4.85208

Community-Antworten (8)

K
Konrad

12.06.2007 um 10:40 Uhr

Hallo Anita wenn nicht im Tarif oder BV geregelt, was steht im Arbeitsvertrag? War die Kündigung vor dem Auszahlungstermin bekannt? Ja nehme ich mal an.

Wenn auch da nichts konkretes wie "Urlaubsgeld für das ganze Jahr" vereinbart wurde, sehe ich keine Rechstgundlage nach BGB das bereits ausbezahlte Urlaubsgeld zurückzufordern.

A
Anita

12.06.2007 um 10:59 Uhr

@Konrad

im Arbeitsvertrag ist nichts geregelt. Das mit der Kündigung hat sich erst im nachhinein ergeben.

Also ich sehe auch keine Möglichkeit dass der AG dies zurück fordern kann!!!

Danke Gruß Anita

B
Bergmann

12.06.2007 um 11:47 Uhr

Hallo ??

Rückzahlung von Urlaubsgeld

Hat der Arbeitgeber bereits das gesamte Urlaubsgeld für das laufende Jahr an den Arbeitnehmer ausbezahlt und kündigt der Arbeitnehmer bevor er den gesamten Jahresurlaub in Anspruch genommen hat, ist er verpflichtet, das Urlaubsgeld anteilig für den noch nicht genommenen Urlaub an den Arbeitgeber zurückzuzahlen.

Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall berechtigt, die anteilige Urlaubsvergütung vom laufenden Arbeitslohn des Arbeitnehmers einzubehalten.

Urteil des BAG

9 A ZR 610/99

RdW Heft 22/2000, Seite V

Quelle : Finanztip.de Keine Gewähr für Richtigkeit

P
Peanuts

12.06.2007 um 11:56 Uhr

Hallo ?? Was soll das Urteil?

Eine Regelung gibt es bei uns nicht - weder im Tarif noch als Betriebsvereinbarung.

K
Konrad

12.06.2007 um 12:07 Uhr

@Anita, @peanuts. Ich denke der Knackpunkt ist: Erst die Auszahlung des Urlaubsgeld, dann erfolgte die Kündigung. Der AG könnte sich getäuscht fühlen und sich durchaus auf das BAG Urteil 9 AZR 610/99 berufen zumal dem AN auch nicht der volle Jahresurlaub zusteht.

P
Peanuts

12.06.2007 um 12:21 Uhr

In dem Urteil geht es um einen Anspruch aus dem TV!!!

B
Bergmann

12.06.2007 um 12:35 Uhr

@ peanuts ,

lies mal bitte unter http://lexetius.com/2000,4426 die 11 und 37 !! Nicht alles was in den Urteil steht handelt ausschließlich über MTV oder TV !!

P
Peanuts

12.06.2007 um 15:56 Uhr

lies mal bitte unter http://lexetius.com/2000,4426 weiter!!!

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