gekündigt - muss AN Urlaubsgeld zurückbezahlen?
Hallo Forum
bei uns hat ein MA gekündigt. Wir bekamen jetzt Urlaubsgeld. Muss der MA sein UG zurückbezahlen? Eine Regelung gibt es bei uns nicht - weder im Tarif noch als Betriebsvereinbarung.
Danke für die HIlfe gruß Anita
Community-Antworten (8)
12.06.2007 um 10:40 Uhr
Hallo Anita wenn nicht im Tarif oder BV geregelt, was steht im Arbeitsvertrag? War die Kündigung vor dem Auszahlungstermin bekannt? Ja nehme ich mal an.
Wenn auch da nichts konkretes wie "Urlaubsgeld für das ganze Jahr" vereinbart wurde, sehe ich keine Rechstgundlage nach BGB das bereits ausbezahlte Urlaubsgeld zurückzufordern.
12.06.2007 um 10:59 Uhr
@Konrad
im Arbeitsvertrag ist nichts geregelt. Das mit der Kündigung hat sich erst im nachhinein ergeben.
Also ich sehe auch keine Möglichkeit dass der AG dies zurück fordern kann!!!
Danke Gruß Anita
12.06.2007 um 11:47 Uhr
Hallo ??
Rückzahlung von Urlaubsgeld
Hat der Arbeitgeber bereits das gesamte Urlaubsgeld für das laufende Jahr an den Arbeitnehmer ausbezahlt und kündigt der Arbeitnehmer bevor er den gesamten Jahresurlaub in Anspruch genommen hat, ist er verpflichtet, das Urlaubsgeld anteilig für den noch nicht genommenen Urlaub an den Arbeitgeber zurückzuzahlen.
Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall berechtigt, die anteilige Urlaubsvergütung vom laufenden Arbeitslohn des Arbeitnehmers einzubehalten.
Urteil des BAG
9 A ZR 610/99
RdW Heft 22/2000, Seite V
Quelle : Finanztip.de Keine Gewähr für Richtigkeit
12.06.2007 um 11:56 Uhr
Hallo ?? Was soll das Urteil?
Eine Regelung gibt es bei uns nicht - weder im Tarif noch als Betriebsvereinbarung.
12.06.2007 um 12:07 Uhr
@Anita, @peanuts. Ich denke der Knackpunkt ist: Erst die Auszahlung des Urlaubsgeld, dann erfolgte die Kündigung. Der AG könnte sich getäuscht fühlen und sich durchaus auf das BAG Urteil 9 AZR 610/99 berufen zumal dem AN auch nicht der volle Jahresurlaub zusteht.
12.06.2007 um 12:21 Uhr
In dem Urteil geht es um einen Anspruch aus dem TV!!!
12.06.2007 um 12:35 Uhr
@ peanuts ,
lies mal bitte unter http://lexetius.com/2000,4426 die 11 und 37 !! Nicht alles was in den Urteil steht handelt ausschließlich über MTV oder TV !!
12.06.2007 um 15:56 Uhr
lies mal bitte unter http://lexetius.com/2000,4426 weiter!!!
Verwandte Themen
Arglistige Täuschung - bei Regelungen zum Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag?
ÄlterHallo Kollegen, es soll ja bald Wihnachtsgeld geben, da kommt schon wieder mal neuer Ärger ins Haus. Es kamen mehrere neue MOtarbeiter auf den BR zu und fragten uns nach Rat. In unseren "neuere
Rückzahlung von Urlaubsgeld bei Wechsel in AT-Vertrag
ÄlterHallo! Ich habe eine Frage zum Urlaubsgeld. Dieses ist bei uns im Tarifvertrag wie folgt geregelt: "Alle Arbeitnehmer erhalten zum Tarifurlaub neben der Urlaubsvergütung ein zusätzliches Urlaubsgeld"
Betriebsvereinbarung Urlaub
ÄlterHallo, wir haben Problem. Es gibt bei uns eine Betriebsvereinbarung Urlaub, in dieser ist seit 1992 Urlaubsgeld geregelt. 1994 hat dann die Geschäftsführung den Betriebsrat und die Personalabteilung
LZ - Krank = Anspruch aufs Urlaubsgeld??
Älterein Kollege ist seit letztem Jahr durchgängig bis heute erkrankt und wird es auch bis Ende des Jahres wohl bleiben. Nun stellt er den Anspruch auf Urlaubsgeld. Der Anspruch auf die Urlaubstage verf
Tarifanpassung Urlaubsgeld Vereinbarung
ÄlterHallo Zusammen, hat von euch schon mal jemand einen Brief von AG bekommen in dem die nächste Tarifanpassung plus Urlaubsgeld Anpassung mit der Vermischung zur neuen Arbeitsplatzbeschreibung bekommen w