Erstellt am 11.06.2007 um 15:21 Uhr von Wichtelmaennchen
Hallo,
also das Protokoll ist ja nun durch den BR durch, heißt alles ist unterschrieben und abgeheftet. Wenn jetzt der Kollege ein Problem mit einer Darstellung hat, dann kann er einen schriftlichen Zusatz zum abgestimmten Protokoll heften.
Das Recht hat er.
Zum rechtzeitig bekommen, soweit ich weiss muss es dem BR Mitglied möglich sein, sich gewissenhaft auf die Sitzung vorbereiten zu können. Wenn nun die Einladung am selben Tag kommt finde ich das nen bisschen sehr spät...wichtig ist hier natürlich die Tagesordnung...also die muss auf jeden Fall früher da sein...bei uns machen wir das Grundsätzlich 5 Arbeitstage vor der Sitzung (sagt unsere Geschäftsordnung).
Viele Grüße
Erstellt am 11.06.2007 um 15:29 Uhr von ego112
Nein kann er nicht.
Warum lest Ihr die Niederschrift eigentlich auf einer BR-Sitzung durch. Es genügt, dass die Niederschrift rechtzeitig vorher(sprich: ca. 3-5 Tage)im BR-Raum ausliegt und für jedes BRM einsehbar ist. Dann kann jeder BR rechtzeitig und unverzüglich( wie gefordert) Einspruch gegen dass Protokoll einlegen. Der Schriftführer kann dieses dann umsetzen.
Der Termin für eine Einladung ist nicht näher definiert. Es heisst nur "rechtzeitig". Nach allg. Auffassung ist eine Einladung dann noch rechtzeitig ergangen wenn Sie 3 Tage vorher dem BRM zugeht. Dass hat einmal damit zutun, dass jedes BRM sich auf die Sitzung vorbereiten kann und damit der BRV bei einer evtl. Abmeldung eines ordentlichen BRM noch rechtzeitig ein Ersatz BR einladen kann.
Gruss an alle
ego112
Erstellt am 11.06.2007 um 15:35 Uhr von HaveFun
na ja das mit der niederschrift ist bei uns so ueblich und der kollege hatte eben urlaub deswegen konnte er diese auch nicht voher lesen
danke
gruss stefan
allgaeu
Erstellt am 11.06.2007 um 15:43 Uhr von Dummi
@HaveFun
Lies doch mal §34 BetrVG mit Kommentar. Hilft bestimmt:-)
Gruss
Erstellt am 11.06.2007 um 20:32 Uhr von Deliah
@have fun, auch wenn es bei euch so üblich ist, ist es rechtlich daneben! Bei uns wird die Niederschrift per email verschickt, wer einen Einspruch hat, hat diesen unverzüglich spätestens nach 3 Tagen mitzuteilen. Zudem über einen Einspruch der rechtzeitig eingeht muss abgestimmt werden, ist die Mehrheit gegen den Einwand wird er an die Niederschrift geheftet ist aber bedeutungslos.
Wird eine Sitzungsniederschrift die unterschrieben ist ändert nennt man das Dokumentenfälschung! Allerdings verstehe ich den Wind nicht den ihr macht... wenn es sich nicht um einen Beschluss handelt ist es doch gar nicht relevant was geschrieben wurde.......
Erstellt am 11.06.2007 um 20:59 Uhr von JoK
Hallo Deliah,
Du schriebst:
> Allerdings verstehe ich den Wind nicht den ihr macht... wenn es sich nicht um
>einen Beschluss handelt ist es doch gar nicht relevant was geschrieben wurde.......
Hmm, wenn das Protokoll nicht nur die Ergebnisse von Beschluessen, sondern auch konkrete Beitraege zu bestimmten Sachverhalten enthaelt, wuerde ich als betroffenes BRM durchaus auf eine Richtigstellung oder nachtraegliche Einwendung, die zum Protokoll genommen wird, bestehen.
Hier wuerde fuer mich der diesbezuegliche Dokumentationszweck des Protokolls im Vordergrund stehen.
Mit kollegialen Gruessen
Joachim
Erstellt am 11.06.2007 um 21:41 Uhr von Kölner
@all
Irgendwie ist das hier alles ein wenig richtig und falsch.
Grundsätzlich ist dieses unsinnige Verhalten von BR's, Protokolle in der nächsten Sitzung genehmigen zu lassen, überflüssig.
Ein Protokoll ist genehmigt, wenn der Schriftführer und der BRV das selbige unterschrieben hat.
Gibt es Einwände, dann kann ein BRM das im nächsten Protokoll vermerken lassen. Fertig!
Erstellt am 11.06.2007 um 23:07 Uhr von Dummi
@Kölner
Danke!
Dieses "unsinnige" Verhalten wird auf Seminaren gepredigt.
Was soll mir §34 Rn 31 BetrVG im Fitting 22.Aufl denn nun sagen?
Ich sollte vielleicht auch mal nach Delphi reisen:-)
Gruss
Erstellt am 12.06.2007 um 08:45 Uhr von waschbär
Zitat:
....Auch Betriebsratsmitglieder können Einwände gegen das Protokoll erheben. Sie müssen vom Betriebsrat entgegengenommen und ggf. behandelt werden, auch wenn der Betriebsrat mehrheitlich anderer Meinung als die Person, die den Einwand erhebt, ist. In jedem Fall muss eine Einwendung schriftlich aufgenommen und dem Protokoll hinzugefügt werden.......
Stammt aus einen Seminar mit dem Thema : Schrifung im BR !
Erstellt am 13.06.2007 um 08:06 Uhr von Kölner
@waschbär
Was will er damit sagen?
Erstellt am 13.06.2007 um 09:14 Uhr von spider
Ich stimme Kölner zu. Kann in den Kommentierungen im Fitting zum § 34 keine verpflichtung zum genehmigen von Protokollen finden. Man kann doch davon ausgehen das jedes BRM die Protokolle durchliest und Unstimmigkeiten/Mängel auf der nächsten Sitzung ggf. thematisiert.
Erstellt am 13.06.2007 um 13:12 Uhr von waschbär
@Kölner,
Das nicht jeder das was gegen das Protokoll hat , auch Automatisch... eine Bühne bekommt !
er aber , dem Protokoll welches er für " falsch" hält , etwas "anhängen " darf !
Waschbär wollte nur mal was zum bessten geben so fachlich und sachlich ohne "viele " Fehler im Schrift gut :-)
@ Dummi, in Delphi können sie dir auch nicht helfen .... niemand kann dir , bei > §34 Rn 31 BetrVG im Fitting 22.Aufl Helfen :-))) Und in diesen "Fred" hilft sie nicht mal dem der es geschrieben hat !
[Scheixxe von solchen sätzen bekomme ich Kopfschmerzen .]