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Fragen zur Niederschirft bzw. Protokoll

H
HaveFun
Nov 2016 bearbeitet

hallo !

ich habe mal wieder eine frage zu nem protokoll bzw. zur niederschrift von einer br sitzung.

nach jeder sitzung wird ja eine niederschrift verfasst in der naechsten sitzung wird diese dann vorgelesen und dann bestaetigt, etc.

ein br mitglied hatte urlaub und war an der letzen sitzung nicht anwesend. jetzt hat er sich das protokoll von vor 2 wochen durchgelesen wo er auch anwesend war. und ihm sind ungereimtheiten aufgefallen. kann er jetzt noch nachtraeglich das protokoll aendern lassen oder wie laeuft das ?

noch ne frage zu der einladung diese muss ja jedes br mitglied rechtzeitig bekommen. langt es wenn z.b. am mittwoch sitzung ist und ich diese am mittwoch per post bekomme ?

danke

gruss stefan allgaeu

5.323012

Community-Antworten (12)

W
Wichtelmaennchen

11.06.2007 um 17:21 Uhr

Hallo, also das Protokoll ist ja nun durch den BR durch, heißt alles ist unterschrieben und abgeheftet. Wenn jetzt der Kollege ein Problem mit einer Darstellung hat, dann kann er einen schriftlichen Zusatz zum abgestimmten Protokoll heften. Das Recht hat er. Zum rechtzeitig bekommen, soweit ich weiss muss es dem BR Mitglied möglich sein, sich gewissenhaft auf die Sitzung vorbereiten zu können. Wenn nun die Einladung am selben Tag kommt finde ich das nen bisschen sehr spät...wichtig ist hier natürlich die Tagesordnung...also die muss auf jeden Fall früher da sein...bei uns machen wir das Grundsätzlich 5 Arbeitstage vor der Sitzung (sagt unsere Geschäftsordnung).

Viele Grüße

E
ego112

11.06.2007 um 17:29 Uhr

Nein kann er nicht. Warum lest Ihr die Niederschrift eigentlich auf einer BR-Sitzung durch. Es genügt, dass die Niederschrift rechtzeitig vorher(sprich: ca. 3-5 Tage)im BR-Raum ausliegt und für jedes BRM einsehbar ist. Dann kann jeder BR rechtzeitig und unverzüglich( wie gefordert) Einspruch gegen dass Protokoll einlegen. Der Schriftführer kann dieses dann umsetzen. Der Termin für eine Einladung ist nicht näher definiert. Es heisst nur "rechtzeitig". Nach allg. Auffassung ist eine Einladung dann noch rechtzeitig ergangen wenn Sie 3 Tage vorher dem BRM zugeht. Dass hat einmal damit zutun, dass jedes BRM sich auf die Sitzung vorbereiten kann und damit der BRV bei einer evtl. Abmeldung eines ordentlichen BRM noch rechtzeitig ein Ersatz BR einladen kann.

Gruss an alle ego112

H
HaveFun

11.06.2007 um 17:35 Uhr

na ja das mit der niederschrift ist bei uns so ueblich und der kollege hatte eben urlaub deswegen konnte er diese auch nicht voher lesen

danke

gruss stefan allgaeu

D
Dummi

11.06.2007 um 17:43 Uhr

@HaveFun Lies doch mal §34 BetrVG mit Kommentar. Hilft bestimmt:-) Gruss

D
Deliah

11.06.2007 um 22:32 Uhr

@have fun, auch wenn es bei euch so üblich ist, ist es rechtlich daneben! Bei uns wird die Niederschrift per email verschickt, wer einen Einspruch hat, hat diesen unverzüglich spätestens nach 3 Tagen mitzuteilen. Zudem über einen Einspruch der rechtzeitig eingeht muss abgestimmt werden, ist die Mehrheit gegen den Einwand wird er an die Niederschrift geheftet ist aber bedeutungslos. Wird eine Sitzungsniederschrift die unterschrieben ist ändert nennt man das Dokumentenfälschung! Allerdings verstehe ich den Wind nicht den ihr macht... wenn es sich nicht um einen Beschluss handelt ist es doch gar nicht relevant was geschrieben wurde.......

J
JoK

11.06.2007 um 22:59 Uhr

Hallo Deliah, Du schriebst:

Allerdings verstehe ich den Wind nicht den ihr macht... wenn es sich nicht um einen Beschluss handelt ist es doch gar nicht relevant was geschrieben wurde.......

Hmm, wenn das Protokoll nicht nur die Ergebnisse von Beschluessen, sondern auch konkrete Beitraege zu bestimmten Sachverhalten enthaelt, wuerde ich als betroffenes BRM durchaus auf eine Richtigstellung oder nachtraegliche Einwendung, die zum Protokoll genommen wird, bestehen.

Hier wuerde fuer mich der diesbezuegliche Dokumentationszweck des Protokolls im Vordergrund stehen.

Mit kollegialen Gruessen Joachim

K
Kölner

11.06.2007 um 23:41 Uhr

@all Irgendwie ist das hier alles ein wenig richtig und falsch. Grundsätzlich ist dieses unsinnige Verhalten von BR's, Protokolle in der nächsten Sitzung genehmigen zu lassen, überflüssig. Ein Protokoll ist genehmigt, wenn der Schriftführer und der BRV das selbige unterschrieben hat. Gibt es Einwände, dann kann ein BRM das im nächsten Protokoll vermerken lassen. Fertig!

D
Dummi

12.06.2007 um 01:07 Uhr

@Kölner Danke! Dieses "unsinnige" Verhalten wird auf Seminaren gepredigt. Was soll mir §34 Rn 31 BetrVG im Fitting 22.Aufl denn nun sagen? Ich sollte vielleicht auch mal nach Delphi reisen:-) Gruss

W
Waschbär

12.06.2007 um 10:45 Uhr

Zitat:

....Auch Betriebsratsmitglieder können Einwände gegen das Protokoll erheben. Sie müssen vom Betriebsrat entgegengenommen und ggf. behandelt werden, auch wenn der Betriebsrat mehrheitlich anderer Meinung als die Person, die den Einwand erhebt, ist. In jedem Fall muss eine Einwendung schriftlich aufgenommen und dem Protokoll hinzugefügt werden.......

Stammt aus einen Seminar mit dem Thema : Schrifung im BR !

K
Kölner

13.06.2007 um 10:06 Uhr

@waschbär Was will er damit sagen?

S
spider

13.06.2007 um 11:14 Uhr

Ich stimme Kölner zu. Kann in den Kommentierungen im Fitting zum § 34 keine verpflichtung zum genehmigen von Protokollen finden. Man kann doch davon ausgehen das jedes BRM die Protokolle durchliest und Unstimmigkeiten/Mängel auf der nächsten Sitzung ggf. thematisiert.

W
Waschbär

13.06.2007 um 15:12 Uhr

@Kölner,

Das nicht jeder das was gegen das Protokoll hat , auch Automatisch... eine Bühne bekommt !

er aber , dem Protokoll welches er für " falsch" hält , etwas "anhängen " darf !

Waschbär wollte nur mal was zum bessten geben so fachlich und sachlich ohne "viele " Fehler im Schrift gut :-)

@ Dummi, in Delphi können sie dir auch nicht helfen .... niemand kann dir , bei > §34 Rn 31 BetrVG im Fitting 22.Aufl Helfen :-))) Und in diesen "Fred" hilft sie nicht mal dem der es geschrieben hat !

[Scheixxe von solchen sätzen bekomme ich Kopfschmerzen .]

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