Hallo ich mal eine Frage, am besten mit Beantwortung mit dem dazugehörigen Paragraphen.
Bei uns war eine interne Stelle als Anlagenfahrer ausgeschrieben. Unter anderem hieß eine der Vorraussetzungen eine abgeschlossene Berufsausbildung zu haben. Daraufhin habe ich mich schriftlich beworben. Ich bin mittlerweile seit über 5 Jahren im Unternehmen jedoch in einer anderen Abteilung. Ich habe einen Meisterbrief der auch entsprechend der Anlage von nutzen wäre.
Heute habe ich erfahren das die Entscheidung zwischen mir und einem AÜ fällt. Dieser hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und arbeitet schon seit einiger Zeit über Arbeitnehmerüberlassung in der Abteilung die die Stelle ausschreibt.
Jetzt zu meiner Frage: Was für Möglichkeiten habe ich die Entscheidung anzufechten falls die Entscheidung zugunsten des Leiharbeiters ausfällt bzw. ist es generell sozial gerechtfertigt?