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interne Stellenausschreibung

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Hudi91
Feb 2019 bearbeitet

Hallo ich mal eine Frage, am besten mit Beantwortung mit dem dazugehörigen Paragraphen. Bei uns war eine interne Stelle als Anlagenfahrer ausgeschrieben. Unter anderem hieß eine der Vorraussetzungen eine abgeschlossene Berufsausbildung zu haben. Daraufhin habe ich mich schriftlich beworben. Ich bin mittlerweile seit über 5 Jahren im Unternehmen jedoch in einer anderen Abteilung. Ich habe einen Meisterbrief der auch entsprechend der Anlage von nutzen wäre. Heute habe ich erfahren das die Entscheidung zwischen mir und einem AÜ fällt. Dieser hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und arbeitet schon seit einiger Zeit über Arbeitnehmerüberlassung in der Abteilung die die Stelle ausschreibt. Jetzt zu meiner Frage: Was für Möglichkeiten habe ich die Entscheidung anzufechten falls die Entscheidung zugunsten des Leiharbeiters ausfällt bzw. ist es generell sozial gerechtfertigt?

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Community-Antworten (7)

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takkus

08.02.2019 um 14:51 Uhr

Du hast aus meiner Sicht keine Möglichkeiten die Entscheidung anzufechten. Mit wem der ArbG zusammenarbeiten möchte entscheidet er im Rahmen seiner Unternehmerischen Freiheit selbst. Der Betriebsrat kann in Bezug auf § 99 BetrVG der Einstellung widersprechen. Warum sollte es sozial nicht gerechtfertigt sein?

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Hudi91

08.02.2019 um 17:15 Uhr

Z.B aufgrund der schlechteren Qualifikation...

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Pickel

08.02.2019 um 18:47 Uhr

Wir leben in der freien Wirtschaft. Wen ein Arbritgeber für geeigneter hält kann er immer noch weitgehend selbst entscheiden. Es gibt id Regel kein Recht auf Versetzungen.

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takkus

08.02.2019 um 19:52 Uhr

Das sehe ich erstmal genauso wie Pickel. Und Qualifikation ist kein sozialer Gesichtspunkt. Welchen Nachteil hätten Sie denn, wenn ein anderer Arbeitnehmer auf dieser Stelle einen Arbeitsplatz findet?

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Hudi91

09.02.2019 um 01:01 Uhr

Nachteilig für mich wäre das ich weiter der jetzigen Tätigkeit nachgehen muss, die in der Produktion nicht gerade attraktiv ist. Es handelt sich dabei auch um eine ausgeschriebene Frühschichtstelle was einer deutlichen Verbesserung gegenüber der jetzigen Stelle (4 Schicht) bedeuten würde. Desweiteren gibt es in der Abteilung eine höhere Gehaltsstruktur als es in meiner Abteilung der Fall ist.

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takkus

09.02.2019 um 11:34 Uhr

Ich erkenne immer noch keinen Nachteil der ihnen entstehen sollte. Nur weil die Stelle besser bezahlt ist, werden sie nicht benachteiligt wenn sich der Arbeitgeber für einen anderen Mitarbeiter entscheidet. Und dass sie in der Produktion arbeiten was angeblich nicht so attraktiv wäre, ist auch kein Nachteil. Auch der angegebene Nichtwechsel in ein anderes Schichtsystem ist für sie kein Nachteil. Sie haben sich seinerzeit für ein vierschichtsystem entschieden, als sie ihren jetzigen Arbeitsvertrag unterschrieben haben.

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Andreas.Hamburg

11.02.2019 um 13:59 Uhr

Ein Vetorecht hat der BR in einem solchen Fall nur, wenn andere (interne) Mitarbeiter gefährdet sind oder eine Diskriminierung vorliegt. Droht einem MA eine betriebsbedingte Kündigung, dann ist die Sozialauswahl zu berücksichtigen. Hier scheint nichts davon zuzutreffen, also darf der AG auf die Stelle einstellen, wen er möchte.

So etwas kann in BetrVereinbarungen anders geregelt sein, aber eine BV scheint es auch nicht zu geben

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